Rechtstracker.at
Entscheidung 17 Ob 3/23z×

Entscheidung 17 Ob 3/23z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008715 Rechtssatz 12.07.1984Zivilrecht
Nach § 5 ABGB sind nur die nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes verwirklichten Sachverhalte nach dem neuen Gesetz zu beurteilen, vorher geschehene Handlungen und analog sonstige Sachverhalte aber wie vorher entstandene Rechte weiterhin dem alten Gesetz zu …
RS0008733 Rechtssatz 17.02.1982Zivilrecht
Verfahrensgesetze sind, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde, immer nach dem letzten Stand anzuwenden; die Vorschriften der §§ 3, 4 IPRG sind daher auch auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Inkrafttreten des IPRG verwirkli …
RS0031962 Rechtssatz 19.04.1967Zivilrecht
Durch Stundung wird die frühere Fälligkeit nicht beseitigt (ebenso schon 2 Ob 48/57).
RS0042521 Rechtssatz 14.09.1933Zivilrecht
Der Wert des Streitgegenstandes einer Anfechtungsklage kann höchstens der Wert des zu schützenden Anspruches sein.
RS0042938 Rechtssatz 27.11.1980Zivilrecht
Der Umstand allein, dass zwei selbständige, voneinander unabhängige Rechtshandlungen, nämlich Zahlungen, der Befriedigung ein und derselben Werklohnforderung der Beklagten gegen die Gemeinschuldnerin samt Zinsen und Kosten dienten und nunmehr nach denselben …
RS0064420 Rechtssatz 10.11.1981Zivilrecht
Ob der Gläubiger die erlangte Befriedigung "in der Zeit zu beanspruchen hatte" (in der er sie erlangte), ist danach zu beantworten, ob ihm diese (im Zeitpunkt der Erlangung) auf Grund eines klagbaren materiell-rechtlichen Anspruches zustand, der schon zu Be …
RS0134278 Rechtssatz 14.02.2023Zivilrecht
Der in § 733 Abs 11 ASVG idF BGBl I 158/2020 normierte Anfechtungsausschluss ist (in zeitlicher Hinsicht) nur auf Fälle anzuwenden, in denen die vollständige Verwirklichung des Gesamttatbestands nach dem 1.1.2021 erfolgt. Hat sich der für die Anfechtung maß …
RS0134279 Rechtssatz 14.02.2023Zivilrecht
Es liegt keine inkongruente Deckung im Sinn einer „nicht in der Zeit“ zu beanspruchenden Deckung (§ 30 Abs 1 Z 1 IO) vor, wenn ein Sozialversicherungsträger Beiträge entgegen nimmt, zu deren Abdeckung der Schuldner bereits eine Kurzarbeitshilfe (§ 37b AMSG) …