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Entscheidung 17 Os 22/12g×

Entscheidung 17 Os 22/12g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0092362 Rechtssatz 24.09.1963Strafrecht
Auch die Androhung einer grundlosen Strafanzeige ist als eine Bedrohung mit einer Verletzung an Ehre und Freiheit und allenfalls auch am Eigentum, also am Vermögen, anzusehen und durchaus geeignet, dem Bedrohten gegründete Besorgnisse einzuflössen (SSt 8/10 …
RS0093130 Rechtssatz 16.09.1986Strafrecht
Die Verknüpfung eines bestehenden oder vermeintlichen Schadenersatzanspruchs mit der Androhung einer Anzeigeerstattung wegen des ihr zugrunde liegenden Verhaltens des Adressaten als Druckmittel ist nicht im Sinn des § 105 Abs 2 StGB sittenwidrig. Dass der T …
RS0096270 Rechtssatz 02.10.1978Strafrecht
Schädigung allgemeiner staatlicher Kontrollrechte oder Aufsichtsrechte genügt nicht für § 302 StGB.
RS0096816 Rechtssatz 08.05.1992Strafrecht
Als ein (für die Tatbeurteilung nach § 302 Abs 1 StGB ausreichender) Schaden an einem konkreten öffentlichen Recht ist die Vereitelung einer bestimmten in der Rechtsordnung festgelegten staatlichen Maßnahme zu verstehen, wenn damit jener Zweck beeinträchtig …
RS0119090 Rechtssatz 25.05.2004Strafrecht
Stellt sich heraus, dass in Wahrheit keinerlei Sachverhaltsbezug hergestellt, die verba legalia mithin zirkulär verwendet und recht besehen gar keine Feststellungen getroffen wurden, so liegt ein Rechtsmangel infolge fehlender Feststellungen vor.
RS0128192 Rechtssatz 02.10.2012Strafrecht
§ 97 Abs 1 StVO überträgt den Organen der Straßenaufsicht, insbesondere der Bundespolizei, die Handhabung der Verkehrspolizei. Dies umfasst die Pflicht, „Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind“, also etwa Anzeigen …
RS0128504 Rechtssatz 25.02.2013Strafrecht
§ 7 AVG regelt Fälle der Befangenheit von Verwaltungsorganen und deren Konsequenzen mit Bezug auf Verwaltungsverfahren und (iVm § 24 VStG) Verwaltungsstrafverfahren. Indem die in § 5 Z 2 Steiermärkisches Landessicherheitsgesetz (StLSG) beschriebenen Mitwirk …