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Entscheidung 1 Ob 106/19y×

Entscheidung 1 Ob 106/19y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010408 Rechtssatz 1953 – zuletzt 18.03.2026Zivilrecht
a) Ein Dritter, der sein Recht auf Benutzung irgendwie vom Mieter ableitet, kann nicht vom Vermieter auf Räumung geklagt werden. b) Kein direkter Räumungsanspruch des Untervermieters gegen einen Dritten, der sein Recht auf Benutzung irgendwie vom Untermiete …
RS0010416 Rechtssatz 1956 – zuletzt 18.02.2025Zivilrecht
Das Recht des Hauseigentümers, jeden Dritten von der Benützung seines Eigentums auszuschließen, wird durch die von ihm, sei es durch einen Mietvertrag, sei es durch einen anderen obligatorischen Vertrag - und auch die Bittleihe ist ein solcher - getroffene …
RS0039573 Rechtssatz 1970 – zuletzt 23.05.2023Zivilrecht
Die bloße Tatsache einer Klagseinschränkung kann nicht als Anspruchsverzicht gewertet werden. Spätere Ausdehnung daher möglich.
RS0039651 Rechtssatz 1983 – zuletzt 12.10.2022Zivilrecht
Eine Einschränkung des Klagebegehrens (hier: auf Kosten) ist jederzeit auch ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung des Beklagen zulässig.
RS0043003 Rechtssatz 1993 – zuletzt 23.11.2022Zivilrecht
Für die Frage, ob der in § 502 Abs 3 Z 2 ZPO angeführte Ausnahmefall einer streitwertunabhängigen Revisionszulässigkeit vorliegt, ist von den Behauptungen des Klägers auszugehen. Ein Rückgriff auf die Einwendungen des Beklagten ist nur dann zulässig, wenn d …
RS0046865 Rechtssatz 1964 – zuletzt 06.08.2026Zivilrecht
Klagen auf Räumung von Wohnräumen und Geschäftsräumen gehören, wenn sie die Benützung des Objektes ohne Rechtsgrund geltend machen, nicht zu den Streitigkeiten, die ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN den Bezirksgerich …
RS0122891 Rechtssatz 2007 – zuletzt 23.06.2026Zivilrecht
Räumungsklagen sind nur dann als Bestandstreitigkeiten anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestandverhältnisses resultieren (s etwa 7 Ob 152/99z) und dieses Verhältnis auch tatsächlich bereits in der Klage behauptet wurde.