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Entscheidung 1 Ob 108/25a×

Entscheidung 1 Ob 108/25a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009823 Rechtssatz 14.10.1976Zivilrecht
Zubehör, das mit einer Liegenschaft veräußert wird, geht als unbewegliche Sache mit der Verbücherung der Liegenschaft ins Eigentum des Erwerbers über.
RS0009891 Rechtssatz 07.07.1982Zivilrecht
Der Begriff "Bestandteil" ist im ABGB nicht ausdrücklich geregelt oder auch nur erwähnt, aber in Rechtslehre und Rechtsprechung fest umrissen. Als Bestandteile bezeichnet man die Teile einer zusammengesetzten Sache; ist die Verbindung von Teilen mit der Hau …
RS0009914 Rechtssatz 26.03.1992Zivilrecht
Unselbständige Bestandteile, die nicht ohne Verletzung ( Änderung ) der Substanz abgesondert werden können, teilen sachenrechtlich notwendig das Schicksal der Hauptsache, während selbständige Bestandteile sonderrechtsfähig bleiben.
RS0011187 Rechtssatz 16.03.1955Zivilrecht
Der Besitzauftrag (Besitzkonstitut) bedarf keiner besonderen Förmlichkeit, insbesondere muß die Übergabe nicht für Dritte erkennbar sein (SZ 22/175).
RS0020032 Rechtssatz 28.06.1988Zivilrecht
Der Verwendungsanspruch des § 1041 ABGB entfällt dann, wenn die Vermögensverschiebung gerechtfertigt ist; das ist nicht nur dann der Fall, wenn sie durch einen Vertrag zwischen dem Verkürzten und dem Bereicherten, sondern auch dann, wenn sie durch das Geset …
RS0020101 Rechtssatz 19.10.1978Zivilrecht
Kein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB, wenn ein Vertragsverhältnis oder ein vertragsähnliches Verhältnis besteht.
RS0034306 Rechtssatz 06.02.1968Zivilrecht
Nur der Anspruch auf die Gegenleistung für Lieferung oder Leistungen des täglichen Lebens verjährt in drei Jahren (ähnlich schon EvBl 1962/414).
RS0107346 Rechtssatz 18.03.1997Zivilrecht
Auch der unredliche, ja selbst der bewusst rechtswidrig handelnde Bereicherungsschuldner hat dem Verkürzten nicht alle Vorteile herauszugeben, für die das fremde Rechtsgut kausal war, wenn er einen gewichtigen eigenen Beitrag für die Vermögensvermehrung lei …