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Entscheidung 1 Ob 116/17s×

Entscheidung 1 Ob 116/17s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0121557 Rechtssatz 09.11.2006Zivilrecht
Die Berücksichtigung des Inhalts einer in den Feststellungen der Vorinstanzen - wenn auch ohne wörtliche Wiedergabe - enthaltenen Urkunde, deren Echtheit überdies zugestanden wurde, im Rahmen der rechtlichen Beurteilung erfordert nicht die amtswegige Durchf …
RS0122965 Rechtssatz 22.10.2007Zivilrecht
Eine Haft ist ungerechtfertigt iSd § 2 Abs 1 Z 2 StEG 2005, wenn der Straftäter von dem Vorwurf, der Anlass zu seiner Verhaftung gegeben hatte, endgültig „losgelöst" wurde, auch wenn formell kein Freispruch oder ein „Außer Verfolgung-Setzen" erfolgte, sonde …
RS0124588 Rechtssatz 26.02.2009Zivilrecht
Müsste der Oberste Gerichtshof infolge Abänderung der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 50 Abs 1 Satz 1 ZPO auch über die Verfahrenskosten erster und zweiter Instanz entscheiden, kann er in sinngemäßer Anwendung des § 510 Abs 1 letzter Satz ZPO die Kos …
RS0131803 Rechtssatz 15.11.2017Zivilrecht
War wegen der Verfolgung derselben Tat über den Beschuldigten schon einmal, aber vor dem in § 14 Abs 3 StEG 2005 genannten Stichtag, dem 31.12.2010, die Untersuchungshaft verhängt worden und ist diese zwischenzeitig aufgehoben worden, sodass er sich in Frei …
RS0131804 Rechtssatz 15.11.2017Zivilrecht
Ein Anspruch nach § 2 Abs 1 Z 2 StEG 2005 idF BBG 2011 wegen ungerechtfertigter Haft steht nur einer Person zu, die in Ansehung der – den Anlass zur Anhaltung oder Festnahme bietenden – einheitlichen Tat als historisches Geschehen („in Ansehung dieser Handl …