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Entscheidung 1 Ob 126/25y×

Entscheidung 1 Ob 126/25y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0023404 Rechtssatz 15.02.1984Zivilrecht
Der Vorrang des vorderen, langsameren Fahrers ist eine klar erkennbare, der Natur des Schilaufes entsprechende und allgemein anerkannte Verhaltensregel.
RS0023410 Rechtssatz 08.07.1970Zivilrecht
Zur Frage der Bedeutung der von verschiedenen Institutionen ausgearbeiteten Verhaltensvorschriften für Schifahrer.
RS0023645 Rechtssatz 25.11.1971Zivilrecht
Der Vertrauensgrundsatz gilt auch beim Schifahren.
RS0023793 Rechtssatz 16.06.1982Zivilrecht
Die von den verschiedenen Institutionen und Autoren ausgearbeiteten Verhaltensvorschriften für Schifahrer wie die Bestimmungen des vom österreichischen Kuratorium für Sicherung vor Berggefahren erarbeiteten Pistenordnungsentwurfes (sogenannten POE - Regeln) …
RS0027202 Rechtssatz 26.03.1952Zivilrecht
Das weitaus überwiegende Verschulden des Beschädigten hebt die Haftung des anderen Teiles gänzlich auf.
RS0027389 Rechtssatz 17.10.1973Zivilrecht
Bei der Verschuldensabwägung entscheidet vor allem die Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das schuldhafte Verhalten bewirkten Gefahr und die Wichtigkeit der verletzten Vorschrift für die Sicherheit des Verkehrs.
RS0027466 Rechtssatz 23.11.1971Zivilrecht
Für die Verschuldensabwägung ist ausschlaggebend der Grad der Fahrlässigkeit des Verkehrsteilnehmers und die Wichtigkeit der verletzten Vorschrift für die Sicherheit des Straßenverkehrs im allgemeinen und im konkreten Fall (ZVR 1967/164, ZVR 1971/154).
RS0041527 Rechtssatz 05.10.1976Zivilrecht
Die Berichtigung eines offenbaren Fehlers in einer Berechnung oder in der Wahl eines Ausdruckes stellt keine Abänderung dar. Ein solcher Fehler kann vielmehr auch von Amts wegen und auch noch in höherer Instanz richtiggestellt werden.