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Entscheidung 1 Ob 147/11s×

Entscheidung 1 Ob 147/11s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010467 Rechtssatz 15.04.1975Zivilrecht
1. Unterlassungspflichten sind erst und nur dann klagbar, wenn und solange die Gefahr künftigen Zuwiderhandelns besteht. 2. Der Einwand des Wegfalles der Wiederholungsgefahr bedeutet nichts anderes als den Einwand des Wegfalles der nach österreichischem Rec …
RS0012064 Rechtssatz 11.03.1971Zivilrecht
Materiellrechtliche Voraussetzung für die Erhebung einer Unterlassungsklage (insb Eigentumsfreiheitsklage) ist das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses und der Wiederholungsgefahr. Deren Bestehen wird in der Regel zu verneinen sein, wenn die Unterlassung …
RS0037660 Rechtssatz 12.07.1994Zivilrecht
Der Unterlassungsanspruch wird durch zwei Elemente konkretisiert: Eine Unterlassungspflicht und die Gefahr, dass dieser Unterlassungspflicht zuwidergehandelt wird. Fehlt eines dieser Elemente, dann besteht kein Unterlassungsanspruch.
RS0037664 Rechtssatz 12.07.1994Zivilrecht
Fällt die Erstbegehungsgefahr oder Wiederholungsgefahr weg, sei es, dass ein wettbewerbswidriges Verhalten aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen ist (zB Veräußerung des Unternehmens und Ausscheiden aus dem Gewerbebetrieb ohne Anzeichen dafür, dass das Ge …
RS0039903 Rechtssatz 11.10.1977Zivilrecht
Die Regelungen über die Beweislast kommen nur dann zur Anwendung, wenn die Beweisergebnisse nach der Überzeugung des Gerichtes nicht ausreichen, um einen entscheidungswesentlichen Tatumstand als erwiesen oder als nicht erwiesen anzunehmen, sodass die freie …
RS0039904 Rechtssatz 17.10.1979Zivilrecht
Trifft das Gericht - und wäre es selbst unter Überschreitung des Parteienvorbringens - eine eindeutige positive oder negative Feststellung, dann sind alle Beweislastfragen gegenstandslos.
RS0042818 Rechtssatz 31.01.1995Zivilrecht
Ob nach den im Einzelfall gegebenen Umständen Wiederholungsgefahr besteht, ist keine erhebliche Rechtsfrage.
RS0043021 Rechtssatz 25.06.1969Zivilrecht
Keine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes, wenn das Berufungsgericht bloß auf weitere Beweisergebnisse verweist, die für die Richtigkeit der erstrichterlichen Beweiswürdigung sprechen.
RS0043117 Rechtssatz 29.06.1967Zivilrecht
Die Frage, ob das Berufungsgericht eine Beweisergänzung vorzunehmen hatte oder ob es die Feststellungen des Erstgerichtes ohne Beweisergänzung übernehmen konnte, fällt in das Gebiet der unanfechtbaren Beweiswürdigung.
RS0043461 Rechtssatz 31.01.1973Zivilrecht
Es begründet einen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht von den tatsächlichen Feststellungen des Erstgerichtes ohne Wiederholung der Beweisaufnahmen abgeht.
RS0125957 Rechtssatz 20.04.2010Zivilrecht
Ist eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich, stellt es nach § 480 Abs 1 ZPO idF Budgetbegleitgesetz 2009 keinen Verfahrensmangel dar, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen.