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Entscheidung 1 Ob 149/12m×

Entscheidung 1 Ob 149/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008901 Rechtssatz 13.01.1982Zivilrecht
Allgemeine Vertragsbedingungen sind so auszulegen, wie sie sich einem durchschnittlichen Angehörigen aus dem angesprochenen Adressatenkreis erschließen. Ihre Klauseln sind, wenn sie nicht auch Gegenstand und Ergebnis von Vertragsverhandlungen waren, objekti …
RS0036700 Rechtssatz 14.02.1973Zivilrecht
Im Hinblick auf den im § 176 ZPO verankerten Verfahrensgrundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung vor dem erkennenden Gericht kann - sofern nicht eine Sondernorm besteht (zB §§ 399, 442 ZPO) - in Schriftsätzen enthaltenes Vorbringen nur dann berücksichtigt …
RS0036721 Rechtssatz 18.09.1967Zivilrecht
Der Inhalt eines Schriftsatzes muß in der mündlichen Verhandlung vorgetragen werden.
RS0039799 Rechtssatz 06.06.1973Zivilrecht
Bestätigung der Entscheidung über die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges - wenn auch nur in den Gründen der Entscheidung der zweiten Instanz - kann auch nicht mit Revision angefochten werden (wie zuletzt 1 Ob 57/71, 1 Ob 141,197/72).
RS0042917 Rechtssatz 28.08.1975Zivilrecht
Die Verneinung einer Nichtigkeit durch das Berufungsgericht ist auch dann unanfechtbar, wenn sie nur in den Entscheidungsgründen erfolgt, zumal wenn mangels Geltendmachung keine Möglichkeit einer spruchgemäßen Entscheidung besteht.
RS0044536 Rechtssatz 27.01.1995Zivilrecht
Die Anfechtbarkeit von Konformatbeschlüssen ist nur für die definitive Versagung des Rechtsschutzes, also für die Verweigerung des Zuganges zu Gericht, vorgesehen (vergleiche RZ 1995/5).
RS0112256 Rechtssatz 28.05.1999Zivilrecht
Die Auslegung von AVB's hat sich am Verständnis eines verständigen durchschnittlichen Versicherungsnehmers zu orientieren, ein Maßstab, der den Kriterien der §§ 914 f ABGB weitgehend entspricht. Unklarheiten sind zu Lasten des Versicherers auszulegen, weil …
RS0127748 Rechtssatz 24.05.2011Zivilrecht
Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 2 und 3 B‑VG an den Verfassungsgerichtshof die Anträge, 1. auszusprechen, dass § 25 Abs 1 Z 3 und § 25 Abs 4 des Bundesgesetzes, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt …
RS0128445 Rechtssatz 28.11.2012Zivilrecht
Einer subsidiären Regelung des grundsätzlich behördlich festgelegten Preises, den Netzbetreiber von Einspeisern für die Systemnutzung verlangen dürfen, in AGB für den Fall der Unwirksamkeit behördlicher Preisvorschriften steht weder ein gesetzliches Verbot, …