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Entscheidung 1 Ob 206/10s×

Entscheidung 1 Ob 206/10s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0082526 Rechtssatz 11.11.1987Zivilrecht
Abwehrmaßnahmen im Sinne des § 31 Abs 2 und 3 WRG 1959 sind vom Verpflichteten, da es sich nicht um Schadenersatzpflichten, sondern um Schadenverhütungsmaßnahmen oder Begrenzungsmaßnahmen bzw Sanierungsmaßnahmen handelt, auch ohne Verschulden zu setzen; es …
RS0108676 Rechtssatz 28.10.1997Zivilrecht
Mit dem Betrieb der Anlage muss die Gewässerbeeinträchtigung nicht "geradezu typisch" verbunden sein, sondern es genügt, dass die Anlage beziehungsweise ihr Betrieb zu einer solchen Einwirkung konkret geeignet ist (arg: "herbeiführen können").
RS0110361 Rechtssatz 25.06.1998Zivilrecht
Ob im Einzelfall ein Schaden noch als adäquate Folge eines schädigenden Ereignisses anzusehen ist, betrifft im allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO, weil dabei die Umstände des Einzelfalles maßgebend sind und der Lösung diese …
RS0111936 Rechtssatz 23.03.1999Zivilrecht
Der Regelungszweck des § 31 WRG erfordert es bei Vorhandensein mehrerer - auch zeitlich aufeinander folgender - Mitverursacher, selbst bei Feststellbarkeit der Anteile an der Schadenszufügung in jedem Fall, Solidarverpflichtung zur Gefahrenbeseitigung und d …
RS0123569 Rechtssatz 14.05.2008Zivilrecht
Bei der Beurteilung, ob eine Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG 2005 zu lösen ist, kann einerseits auf die Rechtsprechung zum Außerstreitverfahren nach dem AußStrG 1854 und andererseits auf die Parallelbestimmungen der Zivilprozessordnung zurückgeg …