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Entscheidung 1 Ob 222/12x×

Entscheidung 1 Ob 222/12x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009713 Rechtssatz 19.05.1931Zivilrecht
Verfügungsrecht über den Leichnam und über die Grabstätte.
RS0009719 Rechtssatz 06.12.1972Zivilrecht
Für Art und Ort der Bestattung eines Leichnams ist vor allem der Wille des Verstorbenen maßgebend; im Streitfall ist insbesondere dann, wenn bereits eine Bestattung des Leichnams stattgefunden hat, auch zu erforschen, wie der Verstorbene mutmaßlich entschie …
RS0014951 Rechtssatz 23.06.1954Zivilrecht
Die Verfügung über die Beisetzung des Verstorbenen steht in erster Linie dem überlebenden Gatten zu. Erteilt dieser jedoch die Zustimmung zur Beisetzung in der Familiengruft, dann stellt eine später erfolgte eigenmächtige Überführung durch den Ehegatten ein …
RS0032673 Rechtssatz 14.12.1983Zivilrecht
Höchstpersönlich ist ein Anspruch, wenn sein Inhalt durch die Person des Berechtigten bestimmt wird, sodass durch den Wechsel dieser Person auch der Leistungsinhalt selbst eine Veränderung erfahren würde, wie etwa bei Arbeitsverträgen und Unterhaltsansprüch …
RS0103635 Rechtssatz 26.03.1996Zivilrecht
Die Erklärung des Einvernehmens gemäß § 55a Abs 1 EheG ist die Ausübung eines höchstpersönlichen Rechts, wofür die natürliche Einsichtsfähigkeit und Urteilsfähigkeit des Ehegatten erforderlich ist. Fehlt diese Einsicht oder verweigert der Ehegatte das Einve …
RS0128681 Rechtssatz 13.12.2012Zivilrecht
Beim „Vermächtnis zur Körperspende“, mit dem der Körper eines Menschen nach dessen Ableben einer medizinischen Universität zur ärztlichen Weiterbildung sowie für die medizinische Wissenschaft „vermacht“ wird, handelt es sich um die Ausübung eines dem Recht …