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Entscheidung 1 Ob 25/21i×

Entscheidung 1 Ob 25/21i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

1Ob25/21i

Entscheidungsdatum

18.05.2021

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger, Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer und Dr. Parzmayr als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj M*****, geboren am ***** 2009, des mj J*****, geboren am ***** 2011, und des mj V*****, geboren am ***** 2013, alle wohnhaft in *****, vertreten durch die Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Krems an der Donau, wegen Unterhalt, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 2. März 2021, AZ 1 Ob 25/21i,

wird dahin berichtigt, dass es im Kopf der Entscheidung anstatt

              „[…] Revisionsrekurs des Vaters DI R*****, vertreten durch Dr. Ursula Heber, Rechtsanwältin in Stockerau“

              zu lauten hat:

              „[…] Revisionsrekurs der Kinder“.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

[1] Der offenkundige Fehler ist gemäß Paragraph 419, Absatz eins, ZPO zu berichtigen.

Textnummer

E131826

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:0010OB00025.21I.0518.000

Im RIS seit

14.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2021

Dokumentnummer

JJT_20210518_OGH0002_0010OB00025_21I0000_000

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007138 Rechtssatz 1990 – zuletzt 23.02.2026Zivilrecht
Bei einem überdurchschnittlichen Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist nach ständiger Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz die Prozentkomponente nicht voll auszuschöpfen; es sind den Kindern Unterhaltsbeträge zuzusprechen, die zur Deckung ihrer - a …
RS0047398 Rechtssatz 1992 – zuletzt 15.09.2026Zivilrecht
Grundsätzlich kann eine Neufestsetzung des Unterhaltes nur bei geänderter Sachlage oder bei Änderung der dem Unterhaltsanspruch zugrundeliegenden Gesetzesregelungen erfolgen. Es kann daher sowohl der Unterhaltsberechtigte als der Unterhaltsverpflichtete auc …
RS0047424 Rechtssatz 1994 – zuletzt 20.07.2026Zivilrecht
Soll einem Kind weniger oder mehr zugesprochen werden, als sich nach der Prozentsatzmethode ergibt, bedarf es einer besonderen Rechtfertigung der Abweichung. Sie wird bei besonders großem Leistungsvermögen des Unterhaltsschuldners darin gesehen, dass es dur …
RS0047447 Rechtssatz 1990 – zuletzt 23.02.2026Zivilrecht
Hohes Einkommen des Unterhaltspflichtigen darf nicht dazu führen, den Unterhaltsberechtigten über die Angemessenheitsgrenze des § 140 ABGB hinaus zu alimentieren.
RS0047452 Rechtssatz 1990 – zuletzt 22.05.2025Zivilrecht
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz (EFSlg 42752, EFSlg 50441 ua), dass ein die übliche Dauer überschreitendes Besuchsrecht zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen kann.
RS0053297 Rechtssatz 1990 – zuletzt 15.09.2026Zivilrecht
Unabhängig davon, ob die seinerzeitige Unterhaltsbemessung durch gerichtlichen Vergleich oder gerichtliche Entscheidung erfolgte, darf eine Änderung der Unterhaltsbemessung für die Vergangenheit immer dann erfolgen, wenn wegen Änderung der Verhältnisse (gan …
RS0109505 Rechtssatz 1998 – zuletzt 15.09.2026Zivilrecht
Im Streitwertbereich des § 14a AußStrG sind Rechtsmittel gegen Entscheidungen, gegen die nach dem Ausspruch gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist, nur dem Gericht zweiter Instanz (sofort), nicht aber dem Obersten Ge …
RS0112656 Rechtssatz 1999 – zuletzt 21.01.2025Zivilrecht
Im Unterhaltsverfahren ist der Wert des Entscheidungsgegenstandes des Rekursgerichtes für jedes Kind einzeln zu beurteilen.
RS0114353 Rechtssatz 2000 – zuletzt 23.06.2026Zivilrecht
Gesondert begehrte, bereits fällig gewordene Unterhaltsansprüche sind nicht zusätzlich neben dem dreifachen Jahresbetrag des laufenden Unterhalts zu bewerten (so schon 5 Ob 67/99k, 1 Ob 133/99m).
RS0116443 Rechtssatz 2002 – zuletzt 19.09.2024Zivilrecht
Während der betreuungspflichtige Elternteil seine Unterhaltspflicht im Regelfall zur Gänze durch die Betreuungsleistung abdeckt, hat der geldunterhaltspflichtige Elternteil lediglich einen finanziellen Beitrag in Form des Geldunterhaltes zu leisten, der gem …
RS0119918 Rechtssatz 2005 – zuletzt 26.03.2026Zivilrecht
Im Revisionsrekursverfahren herrscht Neuerungsverbot.
RS0122735 Rechtssatz 2007 – zuletzt 11.09.2025Zivilrecht
Für die Bewertung des Entscheidungsgegenstands des Rekursgerichts in Unterhaltsbemessungsverfahren ist der 36-fache Betrag jenes monatlichen Unterhaltsbeitrags maßgeblich, der zum Zeitpunkt der Entscheidung zweiter Instanz zwischen den Parteien noch stritti …
RS0130654 Rechtssatz 2016 – zuletzt 22.05.2025Zivilrecht
Ein Betreuungsverhältnis von 4:3 ist als annähernd gleichteilige Betreuung zu beurteilen.
RS0131331 Rechtssatz 2017 – zuletzt 22.05.2025Zivilrecht
Voraussetzung für die Anwendung des sogenannten „betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodells“, welches nach der neueren Judikatur zu einem Entfall des Geldunterhaltsanspruchs des Kindes gegenüber seinen Eltern führt, ist neben der gleichwertigen Betreuungs‑ und …
RS0131785 Rechtssatz 2017 – zuletzt 22.05.2025Zivilrecht
Nach dem betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell besteht ein Geldunterhaltsanspruch des Kindes nur dann nicht mehr, wenn die Betreuungsleistungen der Eltern nahezu gleichwertig und die sonstigen Naturalleistungen annähernd gleichwertig sind und zudem ihr maß …
RS0131786 Rechtssatz 2017 – zuletzt 22.07.2025Zivilrecht
Bei gleichwertigen Betreuungsleistungen und gleichwertigen sonstigen Naturalleistungen, aber unterschiedlichem Einkommen der Eltern, ist der fiktive Geldunterhaltsanspruch des Kindes gegen jeden Elternteil nach der Prozentsatzmethode zu ermitteln, die derar …