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Entscheidung 1 Ob 251/11k×

Entscheidung 1 Ob 251/11k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0038849 Rechtssatz 30.04.1975Zivilrecht
Die Möglichkeit der Leistungsklage verdrängt bei gleichem Rechtsschutzeffekt die Feststellungsklage (JBl 1968,206 ua).
RS0040783 Rechtssatz 22.11.1984Zivilrecht
Die Frage, ob der Geschädigte wegen Verletzung der Schadensminderungspflicht nur für kürzere Zeit Ersatz des Verdienstentgangs begehren kann, betrifft die Höhe des Anspruchs.
RS0088999 Rechtssatz 22.11.1995Zivilrecht
Die Naturalherstellung ist im Interesse des Geschädigten angeordnet; Untunlichkeit ist daher auch schon dann anzunehmen, wenn der Geschädigte die Wiederherstellung nicht wünscht und auch keine überwiegenden Interessen des Schädigers an ihrer Vornahme bestehen.
RS0112887 Rechtssatz 21.12.1999Zivilrecht
Ist die Naturalherstellung sowohl möglich als auch tunlich, so steht es dem Geschädigten frei, entweder Wiederherstellung des vorigen Zustands oder Geldersatz zu verlangen. Seine Position gleicht damit der eines Gläubigers einer Wahlschuld im Sinne des § 90 …
RS0120784 Rechtssatz 23.02.2006Zivilrecht
Hat der geschädigte Kläger infolge pflichtwidriger Anlageberatung nicht die gewünschten risikolosen, sondern risikoträchtige Wertpapiere erworben, so ergibt sich der dem Geschädigten nach der Differenzmethode zu ermittelnde Schaden nicht aus einer Gegenüber …
RS0127761 Rechtssatz 31.01.2012Zivilrecht
Hat ein Anlageberater für die nachteiligen Folgen einer Fehlberatung, die zum Erwerb von dem Anlegerwillen nicht entsprechenden Vermögenswerten geführt hat, schadenersatzrechtlich einzustehen, kann der Anleger jedenfalls dann Geldersatz verlangen, wenn der …