Rechtssatz RS0127761
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127761
Entscheidungsdatum
30.09.2025
Rechtssatz
Hat ein Anlageberater für die nachteiligen Folgen einer Fehlberatung, die zum Erwerb von dem Anlegerwillen nicht entsprechenden Vermögenswerten geführt hat, schadenersatzrechtlich einzustehen, kann der Anleger jedenfalls dann Geldersatz verlangen, wenn der Berater den Naturalersatz (Ersatz des Erwerbspreises gegen Rückstellung der erworbenen Werte) ablehnt oder Schadenersatz überhaupt verweigert. Ist der rechnerische Schaden nicht bezifferbar ‑ etwa weil der Anleger das Erworbene noch hat ‑, kann er ein auf Feststellung der Geldersatzpflicht gerichtetes Feststellungsbegehren erheben.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 251/11k
Entscheidungstext OGH 31.01.2012 1 Ob 251/11k
- 4 Ob 67/12z
Entscheidungstext OGH 02.08.2012 4 Ob 67/12z
Vgl
- 8 Ob 39/12m
Entscheidungstext OGH 24.10.2012 8 Ob 39/12m
Vgl auch; Beisatz: Voraussetzung für ein Feststellungsbegehren ist aber jedenfalls, dass die klagende Partei ihr Feststellungsinteresse begründet und darlegt, weshalb ihr die an sich mögliche Leistungsklage im konkreten Fall nicht zumutbar ist, oder welche derzeit noch nicht bekannten künftigen Schäden ihr aus dem Anlassfall erwachsen könnten. (T1)
- 6 Ob 53/13g
Entscheidungstext OGH 28.08.2013 6 Ob 53/13g
Vgl auch; Beis wie T1
- 4 Ob 135/13a
Entscheidungstext OGH 17.12.2013 4 Ob 135/13a
Vgl auch; Beis wie T1
- 1 Ob 104/14x
Entscheidungstext OGH 17.06.2014 1 Ob 104/14x
Vgl
- 4 Ob 23/22v
Entscheidungstext OGH 23.02.2022 4 Ob 23/22v
Vgl; nur: Ist der rechnerische Schaden nicht bezifferbar ‑ etwa weil der Anleger das Erworbene noch hat ‑, kann er ein auf Feststellung der Geldersatzpflicht gerichtetes Feststellungsbegehren erheben. (T2)
Beis wie T1
- 6 Ob 192/21k
Entscheidungstext OGH 06.04.2022 6 Ob 192/21k
Vgl; Beis wie T1
- 10 Ob 17/24h
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 14.05.2024 10 Ob 17/24h
Beisatz wie T1
- 1 Ob 120/25s
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 30.09.2025 1 Ob 120/25s
Beisatz: Hier: Zukünftige Umsatzeinbußen durch die Vermietung von Geschäftsflächen an Konkurrenzgesellschaften trotz einer Konkurrenzschutzklausel. (T3)
Schlagworte
Recht oder Rechtsverhältnis; Schadenersatzansprüche; künftiger Schaden; Feststellungsbegehren; Abgrenzung vom Leistungsbegehren; alsbaldiges rechtliches Interesse
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127761
Zuletzt aktualisiert am
07.11.2025
Dokumentnummer
JJR_20120131_OGH0002_0010OB00251_11K0000_001