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Entscheidung 1 Ob 3/24h×

Entscheidung 1 Ob 3/24h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006497 Rechtssatz 17.03.1977Zivilrecht
Voraussetzung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist ein Eingriff in die geschützte Rechtssphäre.
RS0017123 Rechtssatz 19.04.1979Zivilrecht
Versicherung für fremde Rechnung ist Vertrag zugunsten Dritter.
RS0080792 Rechtssatz 23.11.1994Zivilrecht
Bei einer Versicherung für fremde Rechnung im Sinne der §§ 74 ff VersVG hat der Versicherungsnehmer das formelle Verfügungsrecht über die sachlich dem Versicherten zustehende Forderung; es handelt sich um eine Art gesetzliche Treuhandverhältnis. Der Versich …
RS0080862 Rechtssatz 11.05.1994Zivilrecht
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten sind im Hinblick auf die Verfügungsmacht des Versicherungsnehmers als eine Art gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen.
RS0080863 Rechtssatz 11.05.1994Zivilrecht
Bei der Versicherung für fremde Rechnung hat der Versicherungsnehmer das formelle Verfügungsrecht über die sachlich dem Versicherten zustehenden Forderung.
RS0118925 Rechtssatz 15.04.2004Zivilrecht
Materielle Beschwer bedeutet, dass derjenige ein Rechtsmittel erheben kann, der behauptet, dass seine rechtlich geschützten Interessen durch den angefochtenen Beschluss unmittelbar beeinträchtigt werden, das heißt in dessen Rechtssphäre nachteilig eingegrif …
RS0120614 Rechtssatz 16.02.2006Zivilrecht
Das (Revisions-)Rekursverfahren gegen die Zurückweisung eines Rekurses ist einseitig.
RS0123647 Rechtssatz 26.06.2008Zivilrecht
In einem gerichtlichen Genehmigungsverfahren kommt (nur) dem betroffenen Pflegebefohlenen Parteistellung zu; er allein ist auch rechtsmittellegitimiert.
RS0126331 Rechtssatz 22.10.2010Zivilrecht
§ 133 AußStrG ist auch in Sachwalterschaftssachen anzuwenden. Zum Wohl der betroffenen Person besteht die wesentliche Rolle des Gerichts nach § 133 AußStrG darin, gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte zu setzen und den Sachwalter bei der …
RS0134774 Rechtssatz 08.04.2024Zivilrecht
Die Behauptung, dass eine Anordnung des Pflegschaftsgerichts an einen Versicherer in die Rechte der Eigentümergemeinschaft als Versicherungsnehmerin eingreift, begründet die Rekurslegitimation der Eigentümergemeinschaft.