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Entscheidung 1 Ob 31/13k×

Entscheidung 1 Ob 31/13k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0083307 Rechtssatz 25.03.1971Zivilrecht
Werden fällige Zinsen eingeklagt, können Zinseszinsen vom Tage der Klagsbehändigung an gefordert werden, mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung jedoch nie mehr als die gesetzlichen Zinsen, insbesondere nicht aus dem Titel des Schadenersatzes.
RS0126982 Rechtssatz 27.04.2011Zivilrecht
Die Feststellung der Forderung gemäß §§ 23b Abs 2 und 23c Abs 4 WAG 1996 beruht auf einer selbständigen Prüfung von Höhe und Berechtigung der angemeldeten Anlegerforderung durch die Entschädigungseinrichtung. Fristgerechte Anmeldungen sind jedenfalls unverz …
RS0128842 Rechtssatz 04.04.2013Zivilrecht
Der Entschädigungseinrichtung obliegt es zu behaupten und zu beweisen, dass und in welchem Umfang ein Zugriff der Anleger auf Gelder bzw Instrumente besteht.
RS0128843 Rechtssatz 04.04.2013Zivilrecht
Die Forderung der Anleger gegen die Entschädigungseinrichtung ist weder der Höhe nach noch der Fälligkeit nach von einer den Anlegern allenfalls zustehenden Konkursquote im Insolvenzverfahren des Wertpapierdienstleistungsunternehmens abhängig. Die Entschädi …
RS0128844 Rechtssatz 04.04.2013Zivilrecht
Haben Anleger im Liquidationsverfahren eines Fonds, in dem ihr Vermögen vom Wertpapierdienstleistungsunternehmen veranlagt wurde, nur die Aussicht auf den künftigen Erhalt einer nicht genau bestimmbaren, prozentuellen Quote auf Basis der nachgewiesenen Inve …
RS0128845 Rechtssatz 04.04.2013Zivilrecht
Auch für die Anlegerentschädigung nach dem WAG gilt das allgemeine Prioritätsprinzip, wonach diejenigen, die exekutiv zuerst auf ein beschränktes Vermögen greifen, voll befriedigt werden, wohingegen diejenigen, die ihren Anspruch erst später, wenn der Haftu …