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Entscheidung 1 Ob 42/12a×

Entscheidung 1 Ob 42/12a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0062491 Rechtssatz 27.01.1982Zivilrecht
Die Namhaftmachung des Interessenten muss dem Auftraggeber des Immobilienmaklers gegenüber erfolgen. Der Immobilienmakler kann sich zwar dabei auch dessen bedienen, dem er die Kaufgelegenheit mitteilte; er trägt aber die Gefahr, dass der Interessent dies de …
RS0062723 Rechtssatz 25.05.1955Zivilrecht
Für den Geschäftszweig der Realitätenvermittler gilt die bloße Nachweisung der Kaufgelegenheit auch ohne besondere Zuführung oder Vermittlungstätigkeit als genügend, um einen Provisionsanspruch zu begründen. Kausalität und Verdienstlichkeit müssen dabei abe …
RS0062747 Rechtssatz 29.05.1995Zivilrecht
Eine verdienstliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie den Anforderungen des Vermittlungsvertrags entspricht und ihrer Art nach geeignet ist, für den Geschäftsherrn Vertragspartner aufzufinden beziehungsweise diese zum Vertragsabschluss zu bewegen, wenn - b …
RS0062763 Rechtssatz 29.06.1983Zivilrecht
Erklärt ein Verkäufer oder Vermieter einem Interessenten, dass er nur dann mit ihm verhandle, wenn er zuvor mit dem ihm beauftragten Realitätenvermittler einen Vermittlungsauftrag abschließe, ist der Interessent, auch wenn ihm die Kaufgelegenheit oder Mietg …
RS0062825 Rechtssatz 10.06.1970Zivilrecht
Der Vermittler muss mit dem Vertragspartner verhandeln, dh er muss an ihn herantreten, mit ihm Fühlung aufnehmen und seine Stimmung erkunden. Er muss ihm die näheren Mitteilungen machen, die ihn in die Lage setzen, die Vertragsgelegenheit zu prüfen. Zur Ver …
RS0062878 Rechtssatz 03.02.1970Zivilrecht
Zwischen der Tätigkeit des Handelsvertreters und dem Zustandekommen des Geschäftes ist zum Entstehen des Provisionsanspruches ein adäquater Kausalzusammenhang erforderlich.
RS0062940 Rechtssatz 19.01.1965Zivilrecht
Zur Frage der Verdienstlichkeit und Kausalität beim Provisionsanspruch für die bloße Nachweisung der Kaufgelegenheit.
RS0119614 Rechtssatz 15.12.2004Zivilrecht
Von Namhaftmachung kann nur gesprochen werden, wenn der Makler von einer Abschlussgelegenheit Kenntnis verschafft. Es geht zu weit, nur die Namhaftmachung von Personen als ausreichend zu erachten, die bereits konkretes Interesse am Hauptgeschäft gezeigt hab …
RS0121626 Rechtssatz 19.12.2006Zivilrecht
Die vertragsgemäße Vermittlung eines Rechtsgeschäfts durch einen gewerblichen Immobilienmakler kann sich in der Nachweisung einer dem Auftraggeber bisher unbekannten, später realisierten Erwerbsmöglichkeit erschöpfen. Im Fall der Vermittlung des Kaufs einer …