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Entscheidung 1 Ob 58/11b×

Entscheidung 1 Ob 58/11b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014910 Rechtssatz 15.01.1980Zivilrecht
Irrtum des Erklärenden über: die Natur des Geschäftes, dessen Inhalt (Gegenstand) oder eine für das Geschäft bedeutsame Eigenschaft (oder Identität) der Person des Geschäftspartners, also über Punkte, die Inhalt des Rechtsgeschäftes sind, ist ein beachtlich …
RS0016136 Rechtssatz 21.03.1956Zivilrecht
Beim Geschäftsabschluß durch Vertreter ist der Irrtum des Vertreters maßgebend.
RS0032642 Rechtssatz 10.11.1988Zivilrecht
Gestaltungsrechte, die mit einer anderen Rechtsposition verbunden sind, können für sich allein nur ausnahmsweise übertragen werden, und zwar dann, wenn der Erwerber am Erhalt des Rechtes bzw der Überträger an der Übertragung und Ausübung des Rechtes durch d …
RS0036973 Rechtssatz 27.02.1963Zivilrecht
Das Gesetz verlangt zwar nicht, dass der Kläger den gesamten Tatbestand vortrage; es trägt dem Kläger jedoch auf, die rechtserzeugenden Tatsachen vollständig und knapp vorzubringen (Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen, Lfg 13 S 36, Anmerkung 6 z …
RS0037516 Rechtssatz 04.10.1984Zivilrecht
Ein Klagebegehren ist rechtlich schlüssig, wenn das Sachbegehren des Klägers materiell-rechtlich aus den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachenbehauptungen abgeleitet werden kann.
RS0043414 Rechtssatz 12.05.1965Zivilrecht
Die Prüfung, ob zur Gewinnung der erforderlichen Feststellungen noch weitere Beweise notwendig sind, ist ein Akt der Beweiswürdigung.
RS0127045 Rechtssatz 28.04.2011Zivilrecht
Die ausdrücklich in Art 12 Abs 2 EVÜ genannte Übertragbarkeit (Abtretbarkeit) einer (bereits begründeten) Forderung unterliegt dem Forderungsstatut, das das Verhältnis zwischen Zessionar und Schuldner bestimmt. Der zwingende Charakter des Art 12 Abs 2 EVÜ, …