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Entscheidung 1 Ob 62/21f×

Entscheidung 1 Ob 62/21f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008979 Rechtssatz 14.03.1990Zivilrecht
Die teleologische Reduktion verschafft der ratio legis nicht gegen einen zu engen, sondern gegen einen überschießend weiten Gesetzeswortlaut Durchsetzung. Die (verdeckte) Lücke besteht im Fehlen einer nach der ratio notwendigen Ausnahme. Vorausgesetzt ist s …
RS0058155 Rechtssatz 05.02.1987Zivilrecht
Im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Enteignungsentschädigung steht dem Enteigneten für ein erfolgloses Rechtsmittel kein Kostenersatz zu.
RS0085867 Rechtssatz 28.06.1988Zivilrecht
Jede Klage setzt einen Bescheid des Sozialversicherungsträgers voraus (mit Ausnahme der Säumnisfälle), der "darüber", dh über den der betreffenden Leistungssache zugrundeliegenden Anspruch des Versicherten ergangen sein muss; dies gilt auch für Feststellung …
RS0122231 Rechtssatz 05.06.2007Zivilrecht
Verfügt die Wasserrechtsbehörde erster Instanz in einem Bescheid eine Nutzungsbeschränkung gemäß § 34 Abs 1 WRG und spricht sie sogleich über eine Entschädigung gemäß § 117 Abs 1 WRG ab, so beginnt die zweimonatige Frist für die Anrufung des Außerstreitgeri …
RS0122665 Rechtssatz 22.10.2007Zivilrecht
Sieht eine gesetzliche Regelung ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren, also eine sukzessive Kompetenz zwingend vor und wird das Gericht schon vor Einleitung oder Abschluss des Verwaltungsverfahrens angerufen, dann ist die Unzulässigkeit des Rechtswegs di …
RS0133644 Rechtssatz 20.04.2021Zivilrecht
Die Frist nach § 20 lit c StarkstromwegeG von drei Monaten wird nicht bereits mit der (erstinstanzlichen) Erlassung des die Entschädigung bestimmenden Bescheids ausgelöst, sondern beginnt erst mit ungenütztem Ablauf der Frist für eine (auch außerordentliche …