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Entscheidung 1 Ob 62/23h×

Entscheidung 1 Ob 62/23h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0039843 Rechtssatz 11.01.1995Zivilrecht
Bindungswirkung des Vorprozesses für den Folgeprozess.
RS0041572 Rechtssatz 22.12.1977Zivilrecht
Eine Bindungswirkung der Vorentscheidung ist nur dann anzunehmen, wenn sowohl die Identität der Parteien als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts (verbunden mit notwendig gleicher rechtlicher Qualifikation) gegeben sind, aber an Stelle der inhaltlichen u …
RS0043196 Rechtssatz 12.01.1967Zivilrecht
Die Feststellung des inneren seelischen Zustandes, der einem unmittelbaren Beweis nicht zugänglich ist und nur durch logische Schlußfolgerungen aus äußeren Umständen festgestellt werden kann, beruht auf einer Wertung der Beweise.
RS0043601 Rechtssatz 17.10.1979Zivilrecht
Die Annahme, dass eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Umstände kannte oder nicht, gewisse Vorstellungen besaß oder nicht und willensmäßig konkrete Zielsetzungen verfolgte oder nicht, gehört in den Bereich der Tatsachenfeststellungen. Die Wer …
RS0043606 Rechtssatz 26.11.1969Zivilrecht
Ob jemand Kenntnis von einem bestimmten Sachverhalt hat, ist eine Tatfrage, die entsprechende Feststellung ist das Ergebnis der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen.
RS0044228 Rechtssatz 22.06.1976Zivilrecht
§ 528 Abs 1 Z 2 ZPO (jetzt: § 528 Abs 2 Z 3 ZPO) schließt die Überprüfung der Entscheidung über die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens durch den OGH aus.
RS0053407 Rechtssatz 20.11.1963Zivilrecht
Rekurse gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt, und zwar sowohl über die Verpflichtung zum Kostenersatz als auch über die ziffernmäßige Festsetzung des Kostenbetrages sind grundsätzlich und ausnahmslos unzulässig. Judikate …