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Entscheidung 1 Ob 92/17m×

Entscheidung 1 Ob 92/17m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035266 Rechtssatz 04.02.1976Zivilrecht
Die Richtigstellung der Parteienbezeichnung findet dort ihre Grenze, wo es sich um den Mangel der Sachlegitimation handelt. Dieser kann nicht im Wege der Berichtigung beseitigt werden.
RS0035319 Rechtssatz 23.11.1960Zivilrecht
Zwischen dem Kläger und derjenigen Person, die eine nach Namen, Beruf und Anschrift auf sie passende Klage in Empfang genommen hat, entsteht dadurch, auch wenn sie sachlich nicht geklagt werden sollte, ein unechtes Prozessverhältnis, hinsichtlich dessen Bee …
RS0039297 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht
Die Existenz zweier Rechtssubjekte spricht für einen Parteiwechsel, die Existenz nur eines aber für eine bloße Berichtigung der Parteienbezeichnung.
RS0039313 Rechtssatz 28.06.1989Zivilrecht
Wird die Bezeichnung der beklagten Partei zulässig auf ein anderes Rechtssubjekt umgestellt, besteht kein Prozessrechtsverhältnis mehr mit dem bisher als beklagte Partei aufgetretenen Rechtssubjekt; ein von dieser Partei erhobener Rekurs ist daher zurückzuw …
RS0039378 Rechtssatz 21.10.1986Zivilrecht
Voraussetzung für die Zulässigkeit der Berichtigung der Parteibezeichnung bleibt es trotz der der Verfahrensökonomie Rechnung tragenden Zielsetzung der ZVN 1983, dass aus der Klage jene Person, die beklagt ist, in einer "jeden Zweifel ausschließenden Weise" …
RS0039530 Rechtssatz 28.11.1979Zivilrecht
Eine Änderung der Parteienbezeichnung ist nur dann ausgeschlossen, wenn im Berichtigungsweg ein bestehendes und beklagtes Rechtssubjekt gegen ein anderes bestehendes nicht beklagtes Rechtssubjekt ausgetauscht werden soll. Dies trifft aber bei einer Gesamtre …
RS0039731 Rechtssatz 04.10.1979Zivilrecht
Bei der Prüfung der Frage, ob eine unzulässige Parteiänderung oder eine zulässige Berichtigung der Parteibezeichnung vorliegt, ist dann ein strenger Maßstab anzulegen, wenn ein Rechtssubjekt mit der vom Kläger gewählten (unrichtigen) Parteibezeichnung tatsä …
RS0107893 Rechtssatz 19.06.1997Zivilrecht
Im Zwischenverfahren über die Identität der vom Kläger gewollten beklagten Partei und der nach seinen Klageangaben tatsächlich als geklagt anzusehenden Person ist jede vom Gericht (erster oder zweiter Instanz) als Partei behandelte Person verfahrensbeteilig …