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Entscheidung 20 Ds 3/18y×

Entscheidung 20 Ds 3/18y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0056182 Rechtssatz 16.10.1972Strafrecht
Der Grundsatz "ne bis in idem" sowie die Auswirkungen der formellen und materiellen Rechtskraft sind auch im Disziplinarverfahren zu beachten.
RS0089972 Rechtssatz 18.03.1996Undefined
Beruft sich ein Rechtsanwalt auf eine Vollmacht, obwohl ihm eine solche nicht erteilt wurde, dann kann dies im allgemeinen nicht als Geringfügigkeit abgetan werden. Aus der Befreiung von der Verpflichtung, einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht zu erbri …
RS0098117 Rechtssatz 26.11.1992Strafrecht
Es ist nicht ausgeschlossen, die neuerliche Vernehmung eines bereits in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen zu begehren; dies allerdings nur dann, wenn im weiteren Verfahren Umstände hervorkommen, die eine neuerliche Vernehmung geboten erscheinen lassen …
RS0100172 Rechtssatz 26.11.1992Strafrecht
Die Prozessgesetze sehen nur eine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde vor, in der die Nichtigkeitsgründe durch deutliche und bestimmte Bezeichnung geltend zu machen sind; Verweisungen auf andere Schriftsätze sind demnach unbeachtlich (Mayerhofer - Rieder …
RS0101914 Rechtssatz 19.10.1961Strafrecht
Ein dem Urteil anhaftender prozessualer Mangel kann vom Berufungsgericht nur dann beachtet werden, wenn die Mangelhaftigkeit von einer hiezu berechtigten Partei aufgegriffen wurde (vgl SSt XXII/86, EvBl 1959/417).
RS0129770 Rechtssatz 08.10.2014Strafrecht
Einem im Rahmen der Schuldberufung gestellten Antrag auf Vernehmung eines Zeugen ist nicht nachzukommen, wenn nicht dargetan wird, warum dem Beschuldigten eine entsprechende Antragstellung im Verfahren vor dem Disziplinarrat nicht möglich war.