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Entscheidung 20 Os 10/16w×

Entscheidung 20 Os 10/16w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0056014 Rechtssatz 20.02.1958Undefined
Im Disziplinarverfahren gilt das Anklageprinzip nicht; bei der Schöpfung des Erkenntnisses kann über die im Einleitungsbeschluss bezeichneten Anschuldigungspunkte hinausgegangen werden, ohne dass hiedurch ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen wü …
RS0056153 Rechtssatz 10.10.1977Strafrecht
Im Interesse der Rechtsverteidigung darf der Disziplinarrat nur über jene Tat urteilen, die im Einleitungsbeschluss als Anschuldigung angeführt worden ist, zumindest aber als Anschuldigung dem Beschuldigten vorgehalten wurde, damit dieser Gelegenheit hatte, …
RS0056978 Rechtssatz 14.03.1994Undefined
Die rechtliche Bedeutung des Einleitungsbeschlusses liegt allein darin, dass ein Disziplinarverfahren auf Grund einer für die disziplinäre Ahndung vorausgesetzten konkretisierten Anschuldigung seinen Fortgang nehmen kann. Anders als im gerichtlichen Strafve …
RS0064166 Rechtssatz 29.06.1983Zivilrecht
In Benachteiligungsabsicht handelt der Gemeinschuldner, wenn er weiß und will, dass durch seine Rechtshandlungen Gläubiger benachteiligt werden; sein Wille muss zumindest in der Form des dolus eventualis die Herbeiführung dieses Erfolges gerichtet sein, wen …
RS0065411 Rechtssatz 07.12.1988Zivilrecht; Strafrecht
Die umfassende Auskunftserteilung bezieht sich auch auf das der Konkurseröffnung vorangegangene Tun des Gemeinschuldners, also auf seine früheren Verhaltensweisen und Umstände, die eine Anfechtung von Rechtshandlungen begründen könnten.
RS0065414 Rechtssatz 19.05.1988Zivilrecht; Strafrecht
Der Gemeinschuldner muß die erforderlichen Auskünfte unaufgefordert erteilen.
RS0121419 Rechtssatz 14.11.2006Strafrecht
Nach der Rechtsprechung des EGMR liegt der Schutzzweck des Art 6 Abs 3 lit a und lit b MRK gerade darin, die Verteidigung des Angeklagten nicht zu behindern. Geleitet von dieser Zielsetzung können nunmehr auch Abweichungen in der rechtlichen Beurteilung des …