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Entscheidung 23 Ds 12/23a×

Entscheidung 23 Ds 12/23a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036733 Rechtssatz 1993 – zuletzt 09.09.2024
Die dem Rechtsanwalt in § 9 Abs 1 RAO auferlegte Pflicht, die übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten, lässt es nicht zu, dass er wissentlich unri …
RS0054824 Rechtssatz 1975 – zuletzt 16.10.2025
Hat die Rechtsanwaltskammer die Verzichtserklärung des Rechtsanwaltes zur Kenntnis genommen und ihn in der Rechtsanwaltsliste gelöscht, untersteht dieser nicht mehr der Disziplinarbehandlung.
RS0054876 Rechtssatz 1992 – zuletzt 10.06.2026
Nach ständiger Judikatur der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission liegt eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes nur dann vor, wenn das Fehlverhalten einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder wenn es so schwerwie …
RS0055086 Rechtssatz 1985 – zuletzt 29.04.2026
Ehre und Ansehen eines ganzen Berufsstands können durch das Fehlverhalten eines einzelnen nur dann beeinträchtigt werden, wenn dieses Fehlverhalten entweder einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder so schwerwiegend ist, dass selbst mit einer a …
RS0055238 Rechtssatz 1990 – zuletzt 09.09.2024
Die Richtlinie des § 18 RL-BA, wonach der Rechtsanwalt den Rechtsanwalt einer anderen Partei nicht umgehen darf, dient auch dem Schutz des Klienten, der nicht ohne Beratung durch seinen gewählten Vertreter den Argumenten des ihm zumeist fachlich überlegenen …
RS0072282 Rechtssatz 1977 – zuletzt 16.10.2025
Verzichtet der Rechtsanwalt auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft, unterliegt er nicht mehr der Disziplinargewalt der Organe des Rechtsanwaltstandes; das Verfahren über seine Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates ist daher abzubrechen.
RS0072496 Rechtssatz 1990 – zuletzt 09.09.2024
§ 18 RL-BA 1977, der es dem Rechtsanwalt untersagt, den Vertreter der anderen Partei zu umgehen, dient in erster Linie dem Schutz des rechtsunkundigen Mandanten. Darüber hinaus sollen aber auch durch die vorgenannte Bestimmung die kollegialen Beziehungen de …
RS0075487 Rechtssatz 1995 – zuletzt 30.07.2025
Eines Rückgriffs auf die Bestimmungen des StGB zur Frage des Verhältnisses zwischen unbedingter Geldstrafe und bedingt nachgesehener Freiheitsstrafe bedarf es schon deshalb nicht, weil die Aufzählung des § 16 Abs 1 DSt auf die Strenge der Disziplinarstrafen …
RS0088909 Rechtssatz 1988 – zuletzt 01.07.2026Strafrecht
Objektive Sorgfaltsverstöße indizieren grundsätzlich die subjektive Sorgfaltswidrigkeit, sofern keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Täter den objektiven Sorgfaltsanforderungen nicht hätte nachkommen können.
RS0089974 Rechtssatz 1996 – zuletzt 10.06.2026
Die Bestimmung des § 3 DSt ist nur anwendbar, wenn die Umstände des Falles erkennen lassen, dass das Verschulden im Anlassfall erheblich hinter dem typischer Fälle solcher Verstöße zurückbleibt.
RS0106284 Rechtssatz 1996 – zuletzt 09.09.2024
Die Standesregel des § 18 RL-BA dient nicht nur dem Schutz des Gegners, sondern auch der Aufrechterhaltung korrekter kollegialer Beziehungen innerhalb der Anwaltschaft. Selbst eine ausdrückliche Einwilligung der Gegenpartei in die Nichtbeiziehung ihres Rech …
RS0114926 Rechtssatz 2001 – zuletzt 04.09.2025Strafrecht
Wurde durch die zu lange Verfahrensdauer Art 6 Abs 1 MRK verletzt, ist dies bei Ausmessung der Strafhöhe ausreichend zu berücksichtigen.
RS0120395 Rechtssatz 2005 – zuletzt 09.09.2024
Ein Rechtsanwalt hat mit besonderer Sorgfalt auf die Richtigkeit seiner Erklärungen zu achten. Bereits fahrlässige, unrichtige Formulierungen verletzen die Berufspflicht und beeinträchtigen Ehre und Ansehen des Standes.