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Entscheidung 26 Ds 4/17p×

Entscheidung 26 Ds 4/17p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0054876 Rechtssatz 21.12.1992Undefined
Nach ständiger Judikatur der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission liegt eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes nur dann vor, wenn das Fehlverhalten einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder wenn es so schwerwie …
RS0055086 Rechtssatz 06.05.1985Undefined
Ehre und Ansehen eines ganzen Berufsstands können durch das Fehlverhalten eines einzelnen nur dann beeinträchtigt werden, wenn dieses Fehlverhalten entweder einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder so schwerwiegend ist, dass selbst mit einer a …
RS0055853 Rechtssatz 10.07.1978Undefined
Der Rechtsanwalt handelt bei Geltendmachung seiner Honoraransprüche (Kostenprozess und anschließendes Exekutionsverfahren) in "eigener Sache". Daher kein Beschwerderecht der Anzeigerin gegen den Ablassungsbeschluss, da keine "Berufspflichtenverletzung" Gege …
RS0056158 Rechtssatz 19.09.1977Strafrecht
Die Erstattung von Anzeigen und ebenso ihre Androhung durch einen Rechtsanwalt hat eine sorgfältige und kritische Prüfung des Sachverhaltes zur Voraussetzung.
RS0098948 Rechtssatz 11.02.1993Strafrecht
Eine Divergenz zwischen verkündetem Urteil und Urteilsausfertigung kann überhaupt nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsbeschwerde sein, sondern nur im Wege einer Urteilsangleichung beseitigt werden.
RS0098973 Rechtssatz 16.09.1979Strafrecht
Die "Angleichung" einer vom Inhalt der Verkündung sachlich abweichenden Ausfertigung an das mündlich verkündete Urteil kann und soll ungeachtet dessen, dass mit der Korrektur einer der im § 260 Z 1 bis 3 StPO (hier: des Strafausmaßausspruches) erwähnten Pun …
RS0107358 Rechtssatz 26.03.1997Strafrecht
Dass die Urteilsausfertigung zwei Tippfehler zu Jahreszahlen enthält (1993 und 1994 anstelle von 1983 und 1984), kann keinen Begründungsmangel im Sinne des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Abs 1 Z 5 StPO bewirken, ergibt sich doch vor allem aus dem Spruch, in …