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Entscheidung 2 Nc 12/26a×

Entscheidung 2 Nc 12/26a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

2Nc12/26a

Entscheidungsdatum

26.03.2026

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden und die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger sowie die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richterin und weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G*, vertreten durch *, Rechtsanwalt in Korneuburg, gegen die beklagte Partei A*, vertreten durch Mag. Dr. Gerhard Podovsovnik, LL.M., Rechtsanwalt in Wien, wegen 33.480 EUR sA, aufgrund der Anzeige der Ausgeschlossenheit *, vom 19. März 2026 im Revisionsverfahren zu AZ * den

Beschluss

gefasst:

Spruch

*, ist als Mitglied des * Senats in der zu AZ * anhängigen Rechtssache ausgeschlossen.

Text

Begründung:

[1]                 Die klagende Immobilienmaklerin begehrt ihre Provision für die Vermittlung einer Liegenschaft.

[2]                 Die Vorinstanzen gaben der Klage übereinstimmend statt. Zur Entscheidung über die von der Beklagten erhobene außerordentliche Revision ist der * Senat des Obersten Gerichtshofs zuständig.

[3]                 *, ist Mitglied dieses Senats. Sie zeigt an, dass ihr Ehemann die Klägerin rechtsfreundlich vertrete. Sie sei daher ausgeschlossen.

Rechtliche Beurteilung

[4]                 Die Anzeige der Ausgeschlossenheit ist begründet.

[5]         Nach Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 2, JN sind Richter von der Ausübung des Richteramtes in bürgerlichen Rechtssachen ua in Sachen ihrer Ehegatten ausgeschlossen. Auch ein Verwandtschaftsverhältnis des Richters zum Bevollmächtigten einer Partei hat grundsätzlich die Ausschließung des Richters im Sinne des Paragraph 20, Ziffer 2, JN zur Folge (RS0045963).

[6]                 Daher war die Ausgeschlossenheit auszusprechen.

Textnummer

E147348

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:0020NC00012.26A.0326.000

Im RIS seit

10.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2026

Dokumentnummer

JJT_20260326_OGH0002_0020NC00012_26A0000_000

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