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Entscheidung 2 Ob 103/17m×

Entscheidung 2 Ob 103/17m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017459 Rechtssatz 10.12.1986Zivilrecht
Die Verjährung des Regreßanspruches gemäß § 896 ABGB beginnt erst dann, wenn die Ersatzpflicht des Regreßberechtigten rechtskräftig feststeht oder er schon (früher) Zahlung geleistet hat.
RS0017470 Rechtssatz 14.09.1977Zivilrecht
Proportionale Verteilung des Schadens auf mehrere Verantwortliche einschließlich des mitschuldigen Geschädigten (nach neuerer Lehre) durch Einzelabwägung und Gesamtabwägung in der Verantwortlichkeit, wenn mehrere Täter nicht im einverständlichen Handeln (Mi …
RS0017548 Rechtssatz 20.12.1973Zivilrecht
Feststellungsfähigkeit eines künftigen Anspruches auf Solidarregress.
RS0032687 Rechtssatz 31.03.1977Zivilrecht
Nach § 5 der Teilungsabkommen geht der Ersatzanspruch des Krankenversicherungsträgers gegen den versicherten Haftpflichtigen in voller Höhe auf den Haftpflichtversicherer über, obwohl dieser nur sechzig Prozent zu ersetzen hat. Es handelt sich um eine vertr …
RS0034514 Rechtssatz 22.12.1960Zivilrecht
Für den Sozialversicherungsträger gilt diejenige Verjährungsvorschrift, der der zivilrechtliche Anspruch des Verletzten unterliegt, und gegenüber dem Sozialversicherungsträger als Legalzessionar beginnt keine neue Verjährungsfrist zu laufen.
RS0038865 Rechtssatz 16.06.1982Zivilrecht
Bleibt die Möglichkeit offen, dass ein schuldhaftes rechtswidriges Verhalten für einen künftigen Schadenseintritt ursächlich sein könnte, ist ein Feststellungsinteresse anzuerkennen.
RS0038996 Rechtssatz 17.10.1963Zivilrecht
Die Möglichkeit weiterer Regressansprüche des Sozialversicherungsträgers rechtfertigt das Feststellungsinteresse im Sinne des § 228 ZPO.
RS0074389 Rechtssatz 11.02.1982Zivilrecht
Auf Regressansprüche von Versicherern sind die Bestimmungen des Übereinkommens nicht anzuwenden.
RS0102102 Rechtssatz 29.02.1996Zivilrecht
Bei der Bindungswirkung handelt es sich nicht um eine neben der Rechtskraft bestehende Urteilswirkung, sondern ebenso wie bei der Einmaligkeitswirkung um einen Aspekt der materiellen Rechtskraft. Eine Heranziehung der Entscheidungsgründe zur Auslegung des S …
RS0120591 Rechtssatz 16.03.2006Zivilrecht
Sind risikoerhöhende Umstände auf Seiten des Halters (hier Dienstgebers) gegeben, erscheint es als sachgerechte Lösung, dem beim Betrieb Tätigen die Gefährdungshaftung zu eröffnen und ein allfälliges (aber nicht alleine schadensstiftendes) Mitverschulden de …
RS0127052 Rechtssatz 29.06.2011Zivilrecht
Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung ist dann gegeben, wenn der als Hauptfrage rechtskräftig entschiedene Anspruch eine Vorfrage für den Anspruch im zweiten Prozess bildet. Maßgebend sind die rechtserzeugenden Tatsachen, die zur Individualisie …
RS0127151 Rechtssatz 22.06.2011Zivilrecht
§ 152 LFG und § 11 EKHG sind jeweils lex specialis gegenüber § 896 ABGB.