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Entscheidung 2 Ob 125/23f×

Entscheidung 2 Ob 125/23f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022834 Rechtssatz 31.03.1977Zivilrecht
Die Berechnung eines Vermögensschadens erfolgt durch Vergleichung des Geldwertunterschiedes zweier Zustände, nämlich des tatsächlichen Zustandes vor und nach der Beschädigung. Es sind jene Vermögensbestandteile des Geschädigten in den Kreis der Betrachtung …
RS0023600 Rechtssatz 15.04.1980Zivilrecht
Im Meinungsstreit um die sogenannte Vorteilsausgleichung bei Zuwendungen von dritter Seite hat sich in letzter Zeit als herrschende Auffassung eine teleologische Betrachtungsweise durchgesetzt. Die Anrechnung eines Vorteils muss dem Zweck des Schadenersatze …
RS0031426 Rechtssatz 29.08.1994Zivilrecht
Eine Verletzung der Schadenminderungspflicht liegt nicht vor, wenn der Geschädigte es unterließ, Sozialleistungen oder solche der Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen, gleichgültig ob es zu einer Zession der Ersatzansprüche gekommen wäre oder nicht. (Ab …
RS0031449 Rechtssatz 18.02.1959Zivilrecht
Grundsätzlich wird immer dann eine Leistung Dritter zu berücksichtigen sein, wenn diese Leistung durch das schädigende Ereignis automatisch ausgelöst wird, sei es, daß der Dritte durch das Gesetz oder den Vertrag dem Beschädigten zu dieser Leistung verpflic …
RS0034771 Rechtssatz 28.01.1966Zivilrecht
Durch die Einbringung der Feststellungsklage (der später stattgegeben wurde) wurde die Verjährung aller in diesem Zeitpunkt zukünftigen Schadenersatzansprüche unterbrochen. Dabei ist es bedeutungslos, dass die Klägerin hinsichtlich eines Anspruchsteiles zun …
RS0035237 Rechtssatz 03.02.1972Zivilrecht
Soweit eine Leistungspflicht des Sozialversicherungsträgers dem Geschädigten gegenüber besteht, ist dieser zur Geltendmachung der Ersatzansprüche gegen den Schädiger aktiv nicht legitimiert.
RS0084987 Rechtssatz 26.01.1988Zivilrecht
Die sachliche Kongruenz ist zu bejahen, wenn der Ausgleichszweck des Sozialversicherungsanspruches und des Schadenersatzanspruches identisch sind, wenn also beide Ansprüche darauf abzielen, denselben Schaden zu decken.
RS0085212 Rechtssatz 25.05.1977Zivilrecht
Der Hauptzweck der Regelung des Rechtsüberganges nach § 332 ASVG besteht darin, zu verhindern, dass der Geschädigte seinen Schaden zweimal ersetzt bekäme, wenn nämlich der Schädiger dem Geschädigten gegenüber die Leistungen des Sozialversicherungsträgers an …
RS0085343 Rechtssatz 20.12.1988Zivilrecht
Die sachliche Kongruenz ist zu bejahen, wenn der Ausgleichszweck des Sozialversicherungsanspruches und des Schadenersatzanspruches identisch sind; die sachliche Kongruenz dieser beiden Ansprüche ist zu bejahen, wenn sie darauf abzielen, denselben Schaden zu …
RS0122868 Rechtssatz 15.11.2007Zivilrecht
Eine Vorteilsanrechnung kann nur bei sachlich kongruenten Leistungen in Frage kommen. Bei sachlich kongruenten Leistungen ist allerdings der Zweck einer Legalzession nicht zu übersehen: Diese soll nämlich auch eine Vorteilsanrechnung verhindern.
RS0130974 Rechtssatz 31.08.2016Zivilrecht
Die Finanzierung der Behandlung von Versicherten in fondsfinanzierten Krankenanstalten (§ 148 ASVG) ua durch Pauschalbeiträge der Sozialversicherungsträger (§ 447f ASVG) schließt bei Behandlungsfehlern in solchen Krankenanstalten die Anwendung von § 332 Abs …