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Entscheidung 2 Ob 154/16k×

Entscheidung 2 Ob 154/16k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0073339 Rechtssatz 13.11.1969Zivilrecht
Der Vorrangberechtigte braucht nicht damit zu rechnen, dass jemand vorschriftswidrig und ohne Sicht nach rechts von links in die Kreuzung einfährt.
RS0073424 Rechtssatz 30.03.1962Zivilrecht
Der Lenker eines Vorrang genießenden Fahrzeuges darf auf Kreuzungen den Querverkehr nicht gänzlich unbeachtet lassen.
RS0074307 Rechtssatz 10.11.1977Zivilrecht
Der im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer ist nicht verpflichtet, seine zulässige Geschwindigkeit allein wegen der Annäherung an eine Kreuzung mit einer Straße ohne Vorrang oder deshalb herabzusetzen, weil die Querstraße schlecht einzusehen ist (siehe Z …
RS0074349 Rechtssatz 28.01.1982Zivilrecht
Aus der für den Wartepflichtigen erschwerten Erkennbarkeit des Vorliegens einer Kreuzung kann nicht zu Lasten des nach § 19 Abs 1 StVO Bevorrangten abgeleitet werden, daß an dieser Kreuzung andere (aus dem Gesetz nicht ersichtliche) Regeln über den Vorrang …
RS0074521 Rechtssatz 30.11.1972Zivilrecht
Die Beurteilung der Frage, ob eine Fläche unter § 19 Abs 6 StVO fällt, ist nach objektiven Kriterien vorzunehmen.
RS0074522 Rechtssatz 14.11.1968Zivilrecht
Die Regelung des § 19 Abs 6 StVO ist nur eine Ausnahme von der Grundregel des Rechtsvorranges, so dass Zweifel im Einzelfall zu Lasten desjenigen zu werten sind, der den Rechtsvorrang des anderen Verkehrsteilnehmers bestreitet.
RS0074535 Rechtssatz 15.02.1979Zivilrecht
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche unter § 19 Abs 6 StVO fällt, ist bedeutungslos, ob es sich um eine Sackgasse handelt.
RS0074560 Rechtssatz 02.03.1974Zivilrecht; Strafrecht
Die Aufzählung der Fahrzeuge, die sich im Sinne des § 19 Abs 6 StVO im Nachrang befinden, ist keine taxative.
RS0074610 Rechtssatz 08.11.1978Zivilrecht
Einer Sichterschwernis hat in erster Linie der wartepflichtige Kraftfahrer Rechnung zu tragen.
RS0074625 Rechtssatz 07.07.1987Zivilrecht
Bei der Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche im Sinne des § 19 Abs 6 StVO einmündet, ist auf die Beschaffenheit der zu beurteilenden Verkehrsfläche in ihrer Gesamtheit abzustellen. Würde den Verhältnissen im Einmündungsbereich, also Kreuzungsbereich allein s …
RS0074873 Rechtssatz 04.04.1956Zivilrecht; Strafrecht
Die Vorrangsbestimmungen setzen die Wahrnehmbarkeit des anderen Fahrzeuges voraus.
RS0074932 Rechtssatz 31.01.1978Zivilrecht
Um den Vorrang des Querverkehrs bei Sichtbehinderung wahren zu können, hat sich der benachrangte Kraftfahrzeuglenker äußerst vorsichtig zur Kreuzung vorzutasten, um die notwendige Sicht zu gewinnen.
RS0075007 Rechtssatz 27.01.1959Zivilrecht; Strafrecht
Der auf einer bevorrangten Straße fahrende Verkehrsteilnehmer muß bei Annäherung an eine Kreuzung seine Geschwindigkeit so wählen, daß er in der Lage bleibt, seinen Verpflichtungen im Verkehr Genüge zu leisten.
RS0075102 Rechtssatz 03.06.1969Zivilrecht
Der im Nachrang Befindliche hat seine Fahrweise darauf einzurichten, den Vorrang dort wahrnehmen zu können, wo er nach den konkreten örtlichen und Verkehrsverhältnissen mit von rechts kommenden Fahrzeugen rechnen muss.
RS0131003 Rechtssatz 29.09.2016Zivilrecht
Sind die gegenseitigen Sichtverhältnisse extrem schlecht, muss ein potentiell benachrangter Kraftfahrer jedenfalls dann besondere Aufmerksamkeit walten lassen und seine Geschwindigkeit anpassen, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich werden, dass möglicherwei …