Rechtssatz RS0131003
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131003
Entscheidungsdatum
29.09.2016
Rechtssatz
Sind die gegenseitigen Sichtverhältnisse extrem schlecht, muss ein potentiell benachrangter Kraftfahrer jedenfalls dann besondere Aufmerksamkeit walten lassen und seine Geschwindigkeit anpassen, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich werden, dass möglicherweise eine Straße von rechts kreuzt – und daher eine mögliche Vorrangsituation bevorsteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131003
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2016
Dokumentnummer
JJR_20160929_OGH0002_0020OB00154_16K0000_001