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Entscheidung 2 Ob 159/16w×

Entscheidung 2 Ob 159/16w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0037964 Rechtssatz 14.12.1971Zivilrecht
Dass das Gericht ordnungsgemäß ermittelte Beweisergebnisse, auch wenn sie über das Parteienvorbringen hinausgehen, seinem Urteil zu Grunde legen kann, besagt nicht, dass eine vom Erstgericht zwar getroffene, zufolge der von diesem vertretenen Rechtsansicht …
RS0039949 Rechtssatz 12.09.1989Zivilrecht
Das gerichtliche Geständnis bindet das Gericht an die zugestandenen Tatsachen und schafft bezüglich dieser Tatsachen ein Beweisthemenverbot. Nimmt das Gericht entgegen diesem Beweisthemenverbot Beweise auf und kommt es dabei zu dem vom Geständnis abweichend …
RS0040318 Rechtssatz 25.08.1993Zivilrecht
Das Gericht darf die bei seiner Beweisaufnahme hervorkommenden Umstände nur insoweit berücksichtigen, als sie im Parteivorbringen Deckung finden. Solche sogenannten "überschießenden" Feststellungen dürfen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich im Rah …
RS0041814 Rechtssatz 28.01.1975Zivilrecht
Die tatsächliche oder vermeintliche unrichtige Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil ist für die Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung ohne Bedeutung; hierin liegt keine Aktenwidrigkeit.
RS0043203 Rechtssatz 02.07.1952Zivilrecht
Der Revisionsgrund des § 503 Z 3 ZPO liegt nur vor, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage gezogen werden, demnach auf einem bei Darstellung der Beweisergebnisse unterlaufenen Irrtum, einem aus den Akten erkennbaren und behebbaren Formverstoß beruh …
RS0112020 Rechtssatz 27.04.1999Zivilrecht
Der Berufungswerber stützt sich bei gesetzmäßiger Ausführung einer Rechtsrüge nur nicht auf solche erstrichterlichen Feststellungen "ausdrücklich" im Sinne des Gesetzes, die nicht in dem den Feststellungen vorbehaltenen Urteilsabschnitt, sondern in anderen …