Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 179/12f×

Entscheidung 2 Ob 179/12f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001328 Rechtssatz 04.07.1978Zivilrecht
Auch gegen eine nach § 7 VVG 1950 geführte politische Exekution kann Widerspruch mittels Klage bei Gericht erhoben werden. Für die Entscheidung über den Antrag auf Aufschiebung einer solchen politischen Exekution bis zur rechtskräftigen Entscheidung über di …
RS0004328 Rechtssatz 31.08.1964Zivilrecht
Bei der Exekution auf Herausgabe von Fahrnissen trifft den Verpflichteten keine Lieferverpflichtung, vielmehr wird ein aktives Tun des betreibenden Gläubigers (Abholung der Gegenstände) vorausgesetzt.
RS0018551 Rechtssatz 09.09.1975Zivilrecht
Dem Verkäufer steht bei Annahmeverzug des Käufers kein klagbarer Anspruch auf Abnahme der Sache zu (Judikat 179 alt), es sei denn, dass ein konkretes Interesse des Verkäufers vorliegt, bei dem ihm mit den Rechtsfolgen des bloßen Annahmeverzuges nicht gedien …
RS0024450 Rechtssatz 18.11.1953Zivilrecht
Annahmeverzug und Schadenersatzpflicht des Gläubigers einer außervertraglichen Holschuld (Herausgabeverpflichtung), wenn er trotz Aufforderung die geschuldete Sache in angemessener Frist nicht abholen lässt.
RS0039357 Rechtssatz 18.05.1949Zivilrecht
Das Gericht ist berechtigt, dem Urteilsspruch eine klare und deutliche, vom Begehren abweichende Fassung zu geben, wenn sich letztere im Wesentlichen mit dem Begehren deckt.
RS0041254 Rechtssatz 06.06.1973Zivilrecht
Anpassung des Urteilsspruches an den sachlichen Inhalt des Klagebegehrens abweichend von dessen Wortlaut zulässig (wie zuletzt 8 Ob 254/70, 1 Ob 141/72, 197/72).
RS0113772 Rechtssatz 26.04.2000Zivilrecht
§ 364 Abs 1 ABGB stellt (neben dessen Abs 2 und neben § 523 ABGB) keinen eigenständigen Anspruchsgrund mehr dar, sondern hat bloß verweisenden Charakter.