Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 180/21s×

Entscheidung 2 Ob 180/21s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0027656 Rechtssatz 16.04.1964Zivilrecht
1. Grundsätzlich sind an die Erfüllung der elterlichen Aufsichtspflicht strenge Anforderungen zu stellen. Bloße Verbote genügen nicht; eine ausreichende und zumutbare Überwachung des Kindes muss hinzutreten. 2. Die Möglichkeit zum Aufenthalt und Spielen im …
RS0074002 Rechtssatz 17.03.1970Zivilrecht; Strafrecht
1. Auf ein verkehrsgerechtes Verhalten von Kindern, und zwar auch von kleineren Schulkindern, darf kein Verkehrsteilnehmer vertrauen. 2. Bei Annäherung an auf dem Straßenrand gehende Kinder muß die Geschwindigkeit nahe an Schrittempo herabgesetzt und in stä …
RS0074009 Rechtssatz 25.06.1974Zivilrecht; Strafrecht
Die Nichtanwendung des Vertrauensgrundsatzes auf Kinder gemäß § 3 StVO kommt nur dann in Betracht, wenn nach den Umständen mit der Benützung der Fahrbahn durch Kinder zu rechnen ist.
RS0074048 Rechtssatz 13.11.1969Zivilrecht; Strafrecht
Aus der Bestimmung des § 20 Abs 1 StVO ergibt sich im Zusammenhalt mit § 3 leg cit die Verpflichtung des Kraftfahrers, bei Wahrnehmung von Kindern am Straßenrand die Geschwindigkeit so weit zu vermindern, daß er bei einem allfälligen Versuch der Kinder, die …
RS0074064 Rechtssatz 21.11.1974Zivilrecht; Strafrecht
Mit einem verkehrswidrigen Verhalten von Kindern im vorschulpflichtigem Alter, die sich auf der Fahrbahn aufhalten, muß - zumal dann, wenn sie dabei nicht unter Aufsicht stehen - im Sinne des § 3 StVO stets gerechnet werden; die allgemeine Erfahrung im Stra …
RS0074098 Rechtssatz 12.06.1963Zivilrecht; Strafrecht
Der Vertauensgrundsatz findet Kindern gegenüber auch dann keine Anwendung, wenn sich Erwachsene in ihrer Nähe befinden.