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Entscheidung 2 Ob 188/14g×

Entscheidung 2 Ob 188/14g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021636 Rechtssatz 11.12.1973Zivilrecht
Nach Lehre und Rechtsprechung (Klang 2. Auflage V 226, EvBl 1964/402) ist jenes Entgelt als angemessen anzusehen, das sich unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Bedachtnahme auf das, was unter ähnlichen Umständen geleistet wird, ergibt. Werden aus …
RS0022477 Rechtssatz 22.05.1980Zivilrecht
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Schaden entstanden ist, sind zwei Lagen miteinander zu vergleichen: Die wirkliche, die durch das in Frage stehende Ereignis eingetreten ist, und die, welche ohne dieses Ereignis bestand - eine gedachte hypothetische Lag …
RS0022537 Rechtssatz 08.06.1977Zivilrecht
Der weite Schadensbegriff des ABGB umfasst jeden Zustand, der rechtlich als Nachteil aufzufassen ist, an dem also ein geringeres rechtliches Interesse als am bisherigen besteht.
RS0022602 Rechtssatz 29.01.1969Zivilrecht
Der Schaden (die Vermögensminderung) tritt nicht erst mit der endgültigen Uneinbringlichkeit einer Rückersatzforderung ein, sondern schon mit der (durch den Schadenersatzpflichtigen veranlassten) Leistung der nicht geschuldeten Zahlung, wenn der zur Rückzah …
RS0022663 Rechtssatz 18.03.1992Zivilrecht
Veranlasst jemand einen anderen schuldhaft zur Zahlung einer Nichtschuld an einen Dritten, so tritt dessen Schaden grundsätzlich schon mit der Zahlung ein. Von dem Grundsatz, dass der Schaden bereits mit der Zahlung eintritt, werden nur jene Fälle ausgenomm …
RS0103218 Rechtssatz 27.08.1996Zivilrecht
Sowohl ein Beschluss der Mehrheit (§ 14 Abs 1 Z 2 WEG) über die Höhe der Instandhaltungsrücklage als auch die bis zur Fassung eines diesbezüglichen Mehrheitsbeschlusses vom Verwalter im Rahmen der ihm auch insofern obliegenden ordentlichen Verwaltung der Li …
RS0110524 Rechtssatz 23.06.1998Zivilrecht
Die Rücklage ist ein Sondervermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht quotenmäßiges Miteigentum der Liegenschaftseigentümer. Zum Rechnungslegungsbegehren über die Rücklage bei Verwalterwechsel (§ 16 Abs 3 WEG) ist daher nur die Wohnungseigentümer …
RS0110750 Rechtssatz 29.09.1998Zivilrecht
Ob ein Entgelt nach den im konkreten Fall gegebenen Umständen angemessen ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung.