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Entscheidung 2 Ob 191/13x×

Entscheidung 2 Ob 191/13x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0026775 Rechtssatz 21.01.1969Zivilrecht
Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Vorrang wiegt schwerer als andere Verkehrswidrigkeiten.
RS0027312 Rechtssatz 17.12.1970Zivilrecht
Die bloß zahlenmäßige Gegenüberstellung einzelner Verstöße der an einem Unfall beteiligten Personen gegen Verkehrsvorschriften bildet keine brauchbare Grundlage für die Verschuldensaufteilung. Der Verstoß gegen die Vorrangregelung als einer der Grundlagen d …
RS0074490 Rechtssatz 26.02.1975Zivilrecht
Die Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche den in § 19 Abs 6 StVO angeführten Verkehrsflächen gleichzuhalten ist, hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen (vgl ZVR 1974/4). Bei der Lösung dieser Frage kommt es daher nicht auf die jeweilige subjektive Betracht …
RS0074506 Rechtssatz 01.10.1970Zivilrecht
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche nach § 19 Abs 6 StVO benachrangt ist, kommt es auf die konkreten Umstände an.
RS0074521 Rechtssatz 30.11.1972Zivilrecht
Die Beurteilung der Frage, ob eine Fläche unter § 19 Abs 6 StVO fällt, ist nach objektiven Kriterien vorzunehmen.
RS0074522 Rechtssatz 14.11.1968Zivilrecht
Die Regelung des § 19 Abs 6 StVO ist nur eine Ausnahme von der Grundregel des Rechtsvorranges, so dass Zweifel im Einzelfall zu Lasten desjenigen zu werten sind, der den Rechtsvorrang des anderen Verkehrsteilnehmers bestreitet.
RS0074535 Rechtssatz 15.02.1979Zivilrecht
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche unter § 19 Abs 6 StVO fällt, ist bedeutungslos, ob es sich um eine Sackgasse handelt.
RS0074545 Rechtssatz 16.09.1965Zivilrecht
Wirkung einer Zusatztafel zum Fahrverbot "Zufahrt gestattet" auf den Vorrang (Die Straße ist wie eine Sackgasse zu behandeln; die Rechtsregel ist anzuwenden).
RS0074555 Rechtssatz 02.10.1979Zivilrecht
Dass ein Weg anfänglich asphaltiert und später staubfrei gemacht ist und an der Einmündung trichterförmig ausgebaut wurde, nimmt ihm nicht den Charakter eines Feldweges.
RS0074560 Rechtssatz 02.03.1974Zivilrecht; Strafrecht
Die Aufzählung der Fahrzeuge, die sich im Sinne des § 19 Abs 6 StVO im Nachrang befinden, ist keine taxative.
RS0074563 Rechtssatz 30.11.1972Zivilrecht
Unter die Bestimmung des § 19 Abs 6 StVO fallen auch Verkehrsflächen von wesentlich geringerer Frequenz als jener der Normalstraßen. Entscheidend ist hier aber nicht die Verkehrsfrequenz, sondern ob die Verkehrsfläche sich in ihrer gesamten Anlage deutlich …
RS0074597 Rechtssatz 23.11.1972Zivilrecht
Für die Lösung der Frage, ob eine Fläche als Feldweg im Sinne des § 19 Abs 6 StVO anzusehen ist, dürfen nur solche Kriterien herangezogen werden, die für die Benützer der betreffenden Fläche und die Benützer der Straße, in die sie einmündet, während ihrer F …
RS0074625 Rechtssatz 07.07.1987Zivilrecht
Bei der Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche im Sinne des § 19 Abs 6 StVO einmündet, ist auf die Beschaffenheit der zu beurteilenden Verkehrsfläche in ihrer Gesamtheit abzustellen. Würde den Verhältnissen im Einmündungsbereich, also Kreuzungsbereich allein s …
RS0074641 Rechtssatz 19.01.1977Zivilrecht
Eine als Privatstraße mit dem Zeichen "Allgemeines Fahrverbot" und der Aufschrift "Privatweg" und mit der Zusatztafel "Zufahrt gestattet" gekennzeichnete Verkehrsfläche, die schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild (deutliche Fahrbahnverschmälerung, Naturd …