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Entscheidung 2 Ob 195/12h×

Entscheidung 2 Ob 195/12h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0039231 Rechtssatz 04.03.1981Zivilrecht
Die Vorschrift des § 234 ZPO ist auf jede Art von Einzelrechtsnachfolge anzuwenden, somit auch auf die Übertragung einer durch den Erbgang geteilten Forderung an bloß zwei Miterben.
RS0039291 Rechtssatz 27.04.1983Zivilrecht
Unter der in Streit verfangenen Sache sind auch Rechte zu verstehen, insbesondere Mietrechte.
RS0068257 Rechtssatz 19.05.1965Zivilrecht
Zum Eintritt in die Hauptmietrechte gemäß § 19 Abs 2 Z 11 MG bedarf es keiner besonderen Erklärung des Eintrittsberechtigten. Der Eintritt erfolgt vielmehr kraft Gesetzes, ohne dass sich der Berechtigte als Mieter betrachtet, verhält oder zu erkennen gibt ( …
RS0069664 Rechtssatz 20.11.1991Zivilrecht
Bei der Bestimmung des § 14 MRG handelt es sich um eine durch Gesetz angeordnete Sonderrechtsnachfolge für Mietverhältnisse an einer Wohnung, die die allgemeine Erbfolge ausschließt.
RS0103062 Rechtssatz 13.03.1996Zivilrecht
Es bedarf nicht der Eintritt in den Mietvertrag einer rechtsgeschäftlichen Erklärung, sondern nur der Ausschluss des Eintritts. Der Eintritt vollzieht sich vielmehr kraft Gesetzes unabhängig von einer Erklärung des Eintretenden (so schon 3 Ob 675/80 ua zu § …
RS0128700 Rechtssatz 20.12.2012Zivilrecht
Die Regelung, dass die Bevollmächtigung eines Prozessvertreters über den Tod der Partei hinaus wirkt, gilt nicht für den Verfahrenshelfer.
RS0128701 Rechtssatz 20.12.2012Zivilrecht
Im Fall gesetzlich angeordneter Sonderrechtsnachfolge gemäß § 14 MRG ist ein gemäß § 155 ZPO unterbrochenes Verfahren mit dem ruhenden Nachlass und nicht mit dem Sonderrechtsnachfolger fortzusetzen.
RS0128702 Rechtssatz 20.12.2012Zivilrecht
Den Nachlass iSd § 531 ABGB bilden die vererblichen Vermögenswerte, Rechte und Pflichten des Erblassers im Todeszeitpunkt.