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Entscheidung 2 Ob 20/24s×

Entscheidung 2 Ob 20/24s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0031301 Rechtssatz 18.12.1969Zivilrecht
Der ersatzpflichtige Schädiger kann sich nicht auf die Unterhaltspflicht eines Dritten berufen (so schon SZ 33/140 ua).
RS0031507 Rechtssatz 25.04.1989Zivilrecht
Der Schadenersatzanspruch eines Hinterbliebenen nach § 1327 ABGB wird nicht dadurch berührt, daß statt des Getöteten ein subsidiär Unterhaltspflichtiger Unterhalt leistet.
RS0031564 Rechtssatz 15.02.1979Zivilrecht
Der Schadenersatzanspruch des Kindes gegen den Schädiger wegen vermehrter Unterhaltsauslagen im Sinne des § 1327 ABGB bildet einen kongruenten Deckungsfonds für die von den Sozialversicherungsträgern erbrachten Waisenpensionen.
RS0031633 Rechtssatz 10.01.1990Zivilrecht
Zwischen der von der hinterbliebenen Ehegattin bezogenen Witwenpensionen und ihren Schadenersatzansprüchen auf Ersatz ihres Unterhaltsentgangs nach § 1327 ABGB besteht sachliche Kongruenz.
RS0031723 Rechtssatz 30.01.1969Zivilrecht
Anteilsmäßige Berechnung der fixen Haushaltskosten.
RS0031763 Rechtssatz 20.09.1950Zivilrecht
Zum Schadenersatzanspruch des Witwers für entgangene Dienstleistungen seiner getöteten Gattin (im Rahmen des Haushaltes).
RS0031954 Rechtssatz 28.03.1990Zivilrecht
Der Unterhaltsentgang einer Witwe ist wie folgt zu berechnen: Das Gesamteinkommen der Ehegatten ist zunächst um die fixen Haushaltskosten zu vermindern; sodann ist zu ermitteln, welche Anteile des verbleibenden Betrages zur Deckung der Bedürfnisse der einze …
RS0112970 Rechtssatz 13.01.2000Zivilrecht
Die den Hinterbliebenen aufgelaufenen fixen Haushaltskosten sind unter die einzelnen rentenberechtigten Angehörigen des Getöteten verhältnismäßig aufzuteilen, wenn sonst die Witwe - im Hinblick auf die den Kindern gezahlten Hinterbliebenenrenten, mit denen …
RS0132110 Rechtssatz 25.04.2018Zivilrecht
Bei unfallbedingtem Unterhaltsmehraufwand ist die Aktivlegitimation der Unterhaltspflichtigen grundsätzlich zu bejahen. Es handelt sich dabei freilich nicht um einen eigenen Schaden des ersatzberechtigten Elternteils, sondern um einen Fall der Schadensüberw …