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Entscheidung 2 Ob 210/23f×

Entscheidung 2 Ob 210/23f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010431 Rechtssatz 24.02.1960Zivilrecht
Vertragsmäßige Begründung zeitlich beschränkten Eigentums möglich und zulässig, Abgrenzung eines solchen, ähnlich einer fideikommissarischen Substitution zu beurteilen Falles ( wie 6 Ob 281/58 u.a. ) von der bloss obligatorischen Verpflichtung eines Eigentü …
RS0012539 Rechtssatz 25.10.1950Zivilrecht
Zum Begriffe des "Besitznachfolgerechtes".
RS0017098 Rechtssatz 09.01.1969Zivilrecht
Die vom Übernehmer eingegangene Verpflichtung, die Übergabsliegenschaft seinerzeit einem Dritten zu hinterlassen, stellt einen sogenannten "echten" Vertrag zugunsten Dritter dar. Das vom Dritten erworbene Besitznachfolgerecht wurzelt in dem zwischen dem Übe …
RS0038444 Rechtssatz 06.09.1994Zivilrecht
Eigentum an einer Liegenschaft kann auch unter einer auflösenden Bedingung zugunsten des Voreigentümers (hier: der Erstantragstellerin als Geschenkgeberin), also im Falle des Bedingungseintrittes zeitlich beschränkt durch ein sogenanntes Heimfallsrecht, übe …
RS0133711 Rechtssatz 24.06.2021Zivilrecht
Nach der seit dem ErbRÄG 2015 geltenden Rechtslage verhindert ein vom Erblasser bei einer Schenkung unter Lebenden an der geschenkten Sache vorbehaltenes Fruchtgenussrecht nicht (mehr), dass er die Schenkung „wirklich gemacht“ und somit das Vermögensopfer e …
RS0133712 Rechtssatz 24.06.2021Zivilrecht
Eine Schenkung ist „wirklich gemacht“ im Sinne des § 782 ABGB, wenn der Geschenkgeber das Vermögensopfer endgültig erbracht hat. Zur Bestimmung dieses Zeitpunkts ist nicht der Abschluss eines der Zuwendung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts maßgeblich, sond …