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Entscheidung 2 Ob 231/16h×

Entscheidung 2 Ob 231/16h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0026903 Rechtssatz 02.10.1974Zivilrecht
Das Ausmaß des Mitverschuldens des Fahrgastes, der sich einem Fahrzeuglenker anvertraut, obwohl ihm dessen Alkoholisierung bekannt war oder bekannt sein musste, hängt von den Umständen des Falles ab.
RS0027044 Rechtssatz 09.07.1974Zivilrecht
Die Einwendung des Alleinverschuldens enthält auch jene des Mitverschuldens.
RS0027127 Rechtssatz 10.12.1970Zivilrecht
Zweifel darüber, ob der Fahrgast damit rechnen musste, dass der Fahrzeuglenker nicht mehr voll fahrtüchtig sein könnte, gehen zu Lasten des Fahrzeuglenkers (ZVR 1970/33 S 45).
RS0058377 Rechtssatz 14.02.1980Zivilrecht
Umstände, die nicht den Charakter der Fahrt selbst bestimmen, machen eine an sich erlaubte Fahrt nicht zur Schwarzfahrt. Wenn daher jemand, dem ein Personenkraftwagen zur Lenkung überlassen wird, vor Antritt der Rückfahrt Alkohol in größerem Ausmaß zu sich …
RS0058430 Rechtssatz 17.01.1980Zivilrecht
Verstößt der beauftragte Lenker gegen das zumindest konkludente Verbot des Konsums von Alkohol, so ist dies eine Disziplinarwidrigkeit gegenüber dem Auftraggeber, macht jedoch die Fahrt noch nicht zur Schwarzfahrt, denn sonst wäre jede Inbetriebnahme durch …
RS0058431 Rechtssatz 17.01.1980Zivilrecht
Eine an sich genehmigte Fahrt wird noch nicht dadurch zur Schwarzfahrt, dass der Lenker bezüglich der Ausführung der Fahrt erteilte oder anzunehmende Weisungen (wie zB das Verbot des Konsums von Alkohol oder die Weisung, die vorgeschriebene Geschwindigkeit …
RS0116495 Rechtssatz 20.06.2002Zivilrecht
Wird ein Motorschlitten (Skidoo) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet, dann sind auf ihn die Bestimmungen des EKHG anzuwenden.