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Entscheidung 2 Ob 252/12s×

Entscheidung 2 Ob 252/12s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0027025 Rechtssatz 22.09.1977Zivilrecht
Wenn beide Fahrzeuge anhalten, hat sodann keines von ihnen den Vorrang. Eine Regelung, welches Fahrzeug in einem solchen Fall zuerst anfahren darf, fehlt im Gesetz. Für stehende Fahrzeuge kommt eine Anwendung der für fahrende ("kommende") § 19 Abs 1 StVO 19 …
RS0029227 Rechtssatz 28.03.1973Zivilrecht
Dass eine Schadenersatzklage nur auf ein Verschulden des Beklagten gegründet wird, schließt die amtswegige Berücksichtigung der gesetzlichen Gefährdungshaftung des Beklagten als Inhabers eines gefährlichen Betriebes nicht aus.
RS0038123 Rechtssatz 03.03.1966Zivilrecht
Die beschränkte Haftung nach dem EKHG ist gegenüber der unbeschränkten Haftung nach §§ 1295 ff ABGB kein aliud, sondern ein minus.
RS0039949 Rechtssatz 12.09.1989Zivilrecht
Das gerichtliche Geständnis bindet das Gericht an die zugestandenen Tatsachen und schafft bezüglich dieser Tatsachen ein Beweisthemenverbot. Nimmt das Gericht entgegen diesem Beweisthemenverbot Beweise auf und kommt es dabei zu dem vom Geständnis abweichend …
RS0040078 Rechtssatz 10.04.1985Zivilrecht
Die Frage, ob § 267 ZPO zutreffend angewendet wurde oder nicht, nämlich ob ein schlüssiges Tatsachengeständnis vorlag oder nicht, ist eine Verfahrensfrage.
RS0040114 Rechtssatz 18.12.1969Zivilrecht
Ein Geständnis nach § 266 ZPO liegt vor, wenn der Erklärung einwandfrei zu entnehmen ist, dass bestimmte Tatsachenbehauptungen des Gegners als richtig zugegeben werden (hier: Erklärung des Beklagten, "nur dem Grunde nach" zu bestreiten).
RS0040119 Rechtssatz 24.05.1966Zivilrecht
Liegt kein ausdrückliches Geständnis vor, dann gehören die diesbezüglichen Feststellungen des Berufungsgerichtes dem Gebiet der Beweiswürdigung an. Die Frage, ob ein Tatsachengeständnis abgegeben wurde, kann daher in diesem Fall nicht vor den OGH gebracht w …
RS0043088 Rechtssatz 17.11.1987Zivilrecht
Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit ist gegeben, wenn das Berufungsgericht ohne andere Feststellungen zu treffen und ohne eine Beweiswiederholung oder Beweisergänzung vorzunehmen seiner rechtlichen Beurteilung einen rein hypothetischen Sachverhalt zugru …
RS0043093 Rechtssatz 22.04.1965Zivilrecht
Kein Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz, wenn das Berufungsgericht aus einer Tatsachenfeststellung des Erstgerichtes einen logisch zwingenden Schluss zieht, der - wenn auch unausgesprochen - auch dem Ersturteil zugrunde liegt.
RS0085007 Rechtssatz 30.11.1967Zivilrecht
Auf die Haftungsbeschränkung des § 333 ASVG ist von Amts wegen nicht Bedacht zu nehmen.
RS0118891 Rechtssatz 29.04.2004Zivilrecht
Die Auslegung der Urteilsfeststellungen im Einzelfall ist regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.