Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 30/21g×

Entscheidung 2 Ob 30/21g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0027202 Rechtssatz 26.03.1952Zivilrecht
Das weitaus überwiegende Verschulden des Beschädigten hebt die Haftung des anderen Teiles gänzlich auf.
RS0027759 Rechtssatz 21.11.1978Zivilrecht
Bei der Vorschrift des § 7 Abs 2 StVO handelt es sich um eine Schutznorm zur Sicherung des Begegnungsverkehrs (ZVR 1977/69).
RS0073176 Rechtssatz 15.12.1977Zivilrecht
Wird durch Aufgrabungsarbeiten die Fahrbahn verengt, so verlagert sich dementsprechend die Fahrbahnmitte und verschmälern sich die in jeder Richtung noch immer zur Verfügung stehenden Fahrstreifen.
RS0073182 Rechtssatz 05.11.1968Zivilrecht; Strafrecht
Der Lenker eines Fahrzeuges hat seine Fahrweise derart einzurichten, daß er mit diesem grundsätzlich nur die Fahrbahn benützt.
RS0073503 Rechtssatz 19.05.1971Strafrecht
Von einem entgegenkommenden Fahrzeug ist, selbst wenn es zunächst aus irgendeinem Grund nicht die ihm zukommende Fahrbahnhälfte benützt, die Rückkehr auf seine rechte Fahrbahnhälfte zu erwarten, es wäre denn, daß sich aus besonderen Gründen das Gegenteil er …
RS0073541 Rechtssatz 08.07.1993Zivilrecht
Während bei der Beurteilung der Frage, ob auf halbe Sicht zu fahren ist, auf die abstrakte Möglichkeit der Begegnung mit einem Fahrzeug mit der höchstzulässigen Breite von 2,5 Meter abzustellen ist, hat die Beurteilung der Anhaltepflicht nach den konkreten …
RS0073616 Rechtssatz 19.03.1970Zivilrecht
Wenn im Begegnungsverkehr angehalten werden muß, ist es für die Verschuldensfrage unwesentlich, ob das Fahrzeug ausreichend rechts fuhr.
RS0075471 Rechtssatz 25.02.1982Zivilrecht
Das Gefahrenzeichen nach § 50 Z 8 lit a StVO kündigt eine beiderseitige Verengung der Fahrbahn an, normiert aber an sich keine Wartepflicht, wie dies etwa durch das Vorschriftszeichen des § 52 lit a Z 5 StVO geschieht.