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Entscheidung 2 Ob 36/12a×

Entscheidung 2 Ob 36/12a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0023138 Rechtssatz 09.12.1971Zivilrecht
Eine Gemeinde haftet für eigenes Verschulden ihrer leitenden Funktionäre, wenn ihre Organisation unzureichend ist, um einen entsprechenden Schneeräumdienst und Streudienst sicherzustellen (zB Einsatz ungeeigneter Maschinen, mangelhafte Instruktion oder Beau …
RS0023328 Rechtssatz 07.06.1978Zivilrecht
Überträgt der Eigentümer seine Verpflichtung, Gehsteige zu reinigen und zu säubern durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen, tritt der in einem solchen Fall durch das Rechtsgeschäft Verpflichtete in jeder, insbesonders auch in zivilrechtlicher Hinsicht, a …
RS0075621 Rechtssatz 11.10.1967Zivilrecht
Der Auftrag an einen Dienstnehmer, den Gehsteig zu reinigen, ist eine rechtsgeschäftlichen Übertragung im Sinne des § 93 Abs 5 StVO.
RS0107773 Rechtssatz 27.05.1997Zivilrecht
Dass ein völlig gleichartiger Sachverhalt vom Obersten Gerichtshof noch nicht entschieden wurde, begründet noch nicht das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage (vergleiche WoBl 1993/54).
RS0121975 Rechtssatz 23.03.2007Zivilrecht
Auch eine nur teilweise Überbindung der Pflichten gemäß § 93 Abs 1 StVO ist möglich (vergleiche VwGH 84/02/0281).
RS0124737 Rechtssatz 29.04.2009Zivilrecht
Im Fall der Übertragung der für eine Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage aus § 1319a ABGB resultierenden Pflichten an einen selbstständigen Unternehmer haftet die Eigentümergemeinschaft nur noch für ein eigenes (ihr zurechenbares) Auswahl- oder Überwach …