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Entscheidung 2 Ob 51/23y×

Entscheidung 2 Ob 51/23y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0030610 Rechtssatz 11.02.1971Zivilrecht
Für die Beurteilung, ob der Beschädigte zu Lasten des Schädigers eine höhere Verpflegungsklasse in Anspruch nehmen darf, ist nicht ausschließlich der medizinische Standpunkt maßgebend, sondern es sind diesfalls alle Umstände zu berücksichtigen (2 Ob 70/62).
RS0031040 Rechtssatz 30.01.1976Zivilrecht
Bei der Bemessung des Schmerzengeldes ist der Gesamtkomplex der Schmerzempfindung unter Bedachtnahme auf die Dauer und Intensität der Schmerzen nach ihrem Gesamtbild, auf die Schwere der Verletzung und auf das Maß der psychischen und physischen Beeinträchti …
RS0031054 Rechtssatz 21.12.1967Zivilrecht
Schmerzengeldanspruch wegen Sorgen um die Wiederherstellung der Gesundheit, um die Möglichkeit der späteren Berufsausübung, um die der Versorgung und Pflege entbehrende Familie; Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen, die nach Art der Dauerfolgen den Bes …
RS0031075 Rechtssatz 10.09.1981Zivilrecht
Bei der Bemessung des Schmerzengelds ist einerseits auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen, andererseits zur Vermeidung einer völligen Ungleichmäßigkeit der Rechtsprechung ein objektiver Maßstab anzulegen. Es darf der von der Judikatur ganz allgemein …
RS0031087 Rechtssatz 29.05.1953Zivilrecht
Für solche seelische Schmerzen, die Folgen einer körperlichen Beschädigung sind, ist ebenfalls Schmerzengeld zu leisten.
RS0031191 Rechtssatz 04.06.1981Zivilrecht
Beim Schmerzengeld handelt es sich um eine Globalentschädigung; bei der Ausmessung kann daher das Globalbegehren nicht in einzelne, bestimmte Verletzungen beziehungsweise Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden.
RS0039904 Rechtssatz 17.10.1979Zivilrecht
Trifft das Gericht - und wäre es selbst unter Überschreitung des Parteienvorbringens - eine eindeutige positive oder negative Feststellung, dann sind alle Beweislastfragen gegenstandslos.
RS0042963 Rechtssatz 20.07.1949Zivilrecht
Angebliche Mängel des Verfahrens I. Instanz, die vom Berufungsgerichte nicht als solche anerkannt worden sind, können nicht nach § 503 Z 2 ZPO geltend gemacht werden (vgl SZ 27/4).
RS0043150 Rechtssatz 11.05.1978Zivilrecht
Die Entscheidung des Berufungsgerichtes über eine Beweisrüge ist mangelfrei, wenn es sich mit dieser überhaupt befasst, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes überprüft und nachvollziehbare Überlegungen über die Beweiswürdigung anstellt und in seinem Urteil …
RS0114955 Rechtssatz 14.02.2001Zivilrecht
Leistungen eines österreichischen Rechtsanwaltes für einen ausländischen Unternehmer unterliegen nicht der österreichischen Umsatzsteuer. Verzeichnet der österreichische Anwalt im Prozess - kommentarlos - 20 % Umsatzsteuer, so wird im Zweifel nur die österr …