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Entscheidung 2 Ob 65/20b×

Entscheidung 2 Ob 65/20b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0027074 Rechtssatz 11.01.1978Zivilrecht
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von fünfzig km/h um fünf bis zehn km/h kann bei der Verschuldensabwägung nicht außer Betracht bleiben.
RS0027729 Rechtssatz 16.05.1966Zivilrecht
Kein Verschulden eines Kraftfahrzeuglenkers, der auf das verkehrswidrige Betreten der Fahrbahn durch einen Fußgänger um Sekundenbruchteile verspätet reagiert.
RS0031014 Rechtssatz 01.02.1961Zivilrecht
Jeder von mehreren in einer Klage geltend gemachten Schadenersatzansprüchen muss ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sein. Der Kläger kann daher nicht verlangen, dass ihm ein vom Gericht vorgenommener Abstrich beim Schmerzengeld als weiterer Verdiens …
RS0040736 Rechtssatz 13.01.1970Zivilrecht
Zur Rechtskraftwirkung eines Zwischenurteils über den Grund des Anspruches. Das Zwischenurteil beantwortet die Frage, ob ein Anspruch besteht, abschließend. Innerhalb des Rechtsstreites sind daher Gericht und Parteien daran gebunden und dürfen die Frage des …
RS0074906 Rechtssatz 29.10.1970Zivilrecht
Eine bloß um einen Sekundenbruchteil verspätete Reaktion ist ohne Belang.
RS0075648 Rechtssatz 11.05.1964Zivilrecht
Anhalten in der Fahrbahnmitte ist geboten und zulässig, wenn es der flutende Verkehr verlangt.
RS0075656 Rechtssatz 14.01.1960Strafrecht
Jeder Fußgänger muss vor dem Überqueren der Fahrbahn sorgfältig prüfen, ob er die Fahrbahn noch vor dem Herankommen von Kraftfahrzeugen mit Sicherheit überschreiten kann. Bei Erreichen der Straßenmitte muss er sich ebenfalls vergewissern, ob sich nicht von …