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Entscheidung 2 Ob 70/16g×

Entscheidung 2 Ob 70/16g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0027750 Rechtssatz 01.10.1975Zivilrecht
Sind durch die Missachtung des Fahrverbotes keine Gefahren verwirklicht worden, die das beschränkte Fahrverbot verhindern sollte, so kann der Beklagte nicht allein wegen des Verstoßes gegen diese Anordnung für den Schaden haftbar gemacht werden (vgl BGH Ver …
RS0030081 Rechtssatz 20.10.1981Zivilrecht
Bei der Bestimmung des Maßes der erforderlichen Beaufsichtigung und Verwahrung eines Tieres spielen insbesondere folgende Momente eine Rolle: a) Die Gefährlichkeit des Tieres nach seiner Art und Individualität: Je größer die Gefährlichkeit, desto größere So …
RS0030100 Rechtssatz 06.06.1968Zivilrecht
Pferde, die ohne menschliche Aufsicht in einer nur 1,10 Meter hoch umzäunten, an einer Straße gelegenen Koppel gehalten werden, sind nicht erforderlich verwahrt und beaufsichtigt.
RS0030107 Rechtssatz 13.06.1969Zivilrecht
Die Verwahrung eines Tieres in unmittelbarer Nähe einer stark frequentierten Straße muss besonders sorgfältig erfolgen.
RS0030291 Rechtssatz 13.01.1954Zivilrecht
Die Haftung des Tierhalters nach § 1320 ABGB ist grundsätzlich Verschuldenshaftung und nicht Erfolgshaftung.
RS0030365 Rechtssatz 14.09.1972Zivilrecht
Das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verwahrung darf nicht überspannt werden. Es kann vom Tierhalter nicht eine Verwahrung von in der Regel gutmütigen und ungefährlichen Haustieren verlangt werden, die jede nur denkbare Beschädigung mit Sicherheit ausschli …
RS0030418 Rechtssatz 28.01.1971Zivilrecht
In der Nähe einer stark befahrenen Straße kann das Abschließen von Weidetoren erforderlich sein.