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Entscheidung 2 Ob 80/11w×

Entscheidung 2 Ob 80/11w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0044241 Rechtssatz 08.09.1983Zivilrecht
StVO; außerordentliche Revision nicht angenommen: § 19 StVO: Vorrangbestimmungen setzen Wahrnehmbarkeit des anderen Fahrzeuges voraus.
RS0073205 Rechtssatz 28.01.1982Zivilrecht
Ein den ersten Fahrstreifen benützender Kraftfahrzeuglenker darf trotz Rechtsblinkens eines auf dem zweiten Fahrstreifen angehaltenen Fahrzeuges darauf vertrauen, dass das damit angezeigte Fahrmanöver (Fahrstreifenwechsel oder Fahrtrichtungsänderung) erst n …
RS0073704 Rechtssatz 18.02.1986Zivilrecht
Das Nebeneinanderfahren mit unterschiedlicher Geschwindigkeit ist nur unter der Voraussetzung nicht als Überholen anzusehen, dass sich auf beiden Fahrstreifen Fahrzeugreihen fortbewegen. VwGH vom 01.04.1968, Zl 1205/67; Veröff: ZVR 1969/68 S 66
RS0073710 Rechtssatz 27.02.1969Zivilrecht
Nebeneinanderfahrende Fahrzeuge dürfen auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit fahren. Eine solche Fahrweise begründet kein Überholen.
RS0073723 Rechtssatz 18.02.1986Zivilrecht
1. Damit das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug als Nebeneinanderfahren gilt, muss es sich um eine Fahrzeugreihe handeln, die sich auf dem zweiten Fahrstreifen bewegt. 2. An dieser Gese …
RS0126990 Rechtssatz 30.05.2011Zivilrecht
Die im Ortsgebiet zulässige freie Fahrstreifenwahl hat zur Konsequenz, dass im Ortsgebiet unter den in § 7 Abs 3a StVO näher geregelten Voraussetzungen auch einzelne Fahrzeuge (und nicht bloß Fahrzeugreihen) mit unterschiedlicher Geschwindigkeit aneinander …