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Entscheidung 2 Ob 83/16v×

Entscheidung 2 Ob 83/16v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022783 Rechtssatz 01.03.1979Zivilrecht
Jede Partei, die ein von der Gegenseite zu vertretendes Verschulden geltend macht, trifft für jene Tatumstände die Behauptungslast und Beweislast, auf die sie ihren Verschuldensvorwurf gründet - ungeklärt gebliebene Einzelheiten können nicht Grundlage einer …
RS0029484 Rechtssatz 06.06.1986Zivilrecht
Sieht man von ausdrücklichen gesetzlichen Ausnahmen ab, ist der Anspruch gegen den Fachverband inhaltlich gleich jenem Anspruch, der gegen einen versicherungspflichtigen Schädiger bestehen würde. Auch nach dieser Gesetzesstelle schließt daher ein Mitverschu …
RS0058421 Rechtssatz 02.10.1975Zivilrecht
Der Unfall beim Betrieb eines Hubstaplers, auf den die Waren von einem Lastkraftwagen umgeladen worden waren und der sich erst anschließend dadurch ereignete, dass die Ladung des Hubstaplers umkippte, lässt sich nicht als ein solcher beim Betrieb des Lastkr …
RS0111365 Rechtssatz 12.11.1998Zivilrecht
Die Frage, ob ein Schaden im Sinn des § 1 EKHG beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht wurde, hängt von den Umständen des zu entscheidenden Falles ab und geht daher in ihrer Bedeutung über den Anlassfall nicht hinaus.
RS0124207 Rechtssatz 24.09.2008Zivilrecht
Das Abstellen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke seines Be- und Entladens setzt dieses noch nicht außer Betrieb; das Be- und Entladen stellt einen Betriebsvorgang dar. Allerdings ist dabei in jedem konkreten Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob auch tatsächlich …