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Entscheidung 2 Ob 84/13m×

Entscheidung 2 Ob 84/13m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008839 Rechtssatz 15.09.1987Zivilrecht
Auch eine taxative Aufzählung schließt das Vorliegen einer "teleologischen" oder "unechten" Lücke, bei welcher der Normzweck in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz die Erstreckung der Rechtsfolgeanordnung einer gesetzlichen Norm auf den gesetzlich nicht …
RS0043422 Rechtssatz 29.09.1954Zivilrecht
Die Auslegung einer nach Form und Inhalt unbestrittenen Urkunde ist eine Frage rechtlicher Beurteilung. Hängt aber die Beantwortung der Frage, ob Vertragsverhandlungen zu einem endgültigen Abschluss geführt haben oder vorzeitig abgebrochen worden sind, von …
RS0049477 Rechtssatz 30.11.1989Zivilrecht
Die Monatsfrist des § 197 Abs 2 AktG ist eine Ausschlußfrist, keine Verjährungsfrist. Auf sie ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens Bedacht zu nehmen.
RS0080297 Rechtssatz 29.08.1995Zivilrecht
Die Anfechtungsgründe rechtfertigen die Nichtigerklärung und damit die Beseitigung der bisherigen Geltung von Aktionärsbeschlüssen ex tunc; die Nichtigkeitsgründe (§ 199 AktG), verhindern eine gültige Verbandswillensbildung von vornherein.
RS0117291 Rechtssatz 29.01.2003Zivilrecht
Die rechtliche Ausgestaltung der Genussrechte nach § 174 AktG unterliegt keiner besonderen gesetzlichen Regelung. Dies bedeutet für den Emittenten weitgehende Gestaltungsfreiheit; der Privatautonomie sind grundsätzlich (nur) durch § 879 ABGB - neuerdings au …
RS0117292 Rechtssatz 29.01.2003Zivilrecht
Das auf Einräumung von Genussrechten gerichtete Rechtsgeschäft ist ein Vertrag sui generis und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Ihnen liegen regelmäßig formularmäßige Bedingungen zugrunde, welche den für AGB auch sonst geltenden Vorschriften der §§ 864a …
RS0123499 Rechtssatz 23.04.2008Zivilrecht
Was unter den (auch noch in den §§ 879 Abs 3 ABGB und 28 KSchG verwendeten) Begriffen „Allgemeine Geschäftsbedingungen" und „Vertragsformblätter" zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht definiert. Im Hinblick auf eine teleologische Verwandtschaft zwisch …
RS0129439 Rechtssatz 29.04.2014Zivilrecht
Ausführliche Darstellung der Rechtslage vor dem 31.12.2013 und Lehre zum Partizipationskapital sowie zum Rechtsverhältnis zwischen Partizipant und Kreditinstitut.