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Entscheidung 2 Ob 85/11f×

Entscheidung 2 Ob 85/11f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017501 Rechtssatz 12.10.1972Zivilrecht
Als besonderes Verhältnis unter den Mitschuldigen ist beim Regress nach §§ 1302, 896 ABGB das Ausmaß ihrer Beteiligung, also der Verschuldensanteile und Verursachungsanteile anzusehen, nach dem sich dann die endgültige Haftung im Innenverhältnis bestimmt.
RS0022712 Rechtssatz 29.04.1981Zivilrecht
Kommen als Ursache für einen eingetretenen Schaden die schuldhaften oder sonst einen Haftungsgrund bildenden Handlungen mehrerer Personen in Frage, hat das Unaufklärbarkeitsrisiko jede von ihnen und nicht der Geschädigte zu tragen (analoge Anwendung des § 1 …
RS0022721 Rechtssatz 24.10.1990Zivilrecht
Alternative Kausalität setzt voraus, dass jeder der potentiellen Schädiger ein Verhalten gesetzt hat, das bis auf den strikten Nachweis der Ursächlichkeit alle haftungsbegründenden Elemente enthält.
RS0026824 Rechtssatz 10.06.1980Zivilrecht
Das Ausmaß eines nach § 1302 ABGB in Verbindung mit § 896 ABGB zu beurteilenden Regressanspruches bestimmt sich primär nach den zwischen den solidarische Verpflichteten bestehenden Verhältnissen, also zum Beispiel nach Verursachungsanteilen oder Verschulden …
RS0030017 Rechtssatz 22.06.1978Zivilrecht
Zur Frage, ob ein Elektrozaun nicht nur hinsichtlich der normalen Hütefunktion, sondern auch hinsichtlich der besonderen Schutzfunktion gegen Ausbrechen aufgeschreckten Weideviehes den Anforderungen entspricht, die zum Schutze Dritter erforderlich sind. BGH …
RS0030020 Rechtssatz 23.11.1972Zivilrecht
Hinlängliche Verwahrung von Rindern mittels elektrischen Weidezaunes.
RS0030081 Rechtssatz 20.10.1981Zivilrecht
Bei der Bestimmung des Maßes der erforderlichen Beaufsichtigung und Verwahrung eines Tieres spielen insbesondere folgende Momente eine Rolle: a) Die Gefährlichkeit des Tieres nach seiner Art und Individualität: Je größer die Gefährlichkeit, desto größere So …
RS0030107 Rechtssatz 13.06.1969Zivilrecht
Die Verwahrung eines Tieres in unmittelbarer Nähe einer stark frequentierten Straße muss besonders sorgfältig erfolgen.
RS0030157 Rechtssatz 08.11.1979Zivilrecht
Welche Verwahrung und Beaufsichtigung durch den Tierhalter im Einzelfall erforderlich ist, hängt von den Umständen des Falles ab. Die Vorkehrungen müssen dem Tierhalter zumutbar sein. (hier: Viehweide im Alpgebiet)
RS0030291 Rechtssatz 13.01.1954Zivilrecht
Die Haftung des Tierhalters nach § 1320 ABGB ist grundsätzlich Verschuldenshaftung und nicht Erfolgshaftung.
RS0031307 Rechtssatz 17.03.1976Zivilrecht
Das Schmerzengeld soll grundsätzlich eine einmalige Abfindung für Ungemach sein, das der Verletzte voraussichtlich zu erdulden hat. Es soll den gesamten Komplex der Schmerzempfindungen, auch so weit es für die Zukunft beurteilt werden kann, erfassen.
RS0031415 Rechtssatz 03.12.1952Zivilrecht
Das Schmerzengeld kann nur nach § 273 ZPO unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles, der körperlichen und seelischen Schmerzen sowie der Art und Schwere der Verletzung nach freier Überzeugung des Richters festgesetzt werden, nicht aber tagw …
RS0036159 Rechtssatz 09.01.1986Zivilrecht
Keine Notwendigkeit, zu den Revisionen der Beklagten und ihrer Nebenintervenientin gesonderte Revisionsbeantwortungen zu erstatten, wenn bei Erstattung der ersten Revisionsbeantwortung dem Kläger bereits beide Revisionen zugestellt waren.
RS0058175 Rechtssatz 20.12.1978Zivilrecht
Beteiligter im Sinne der §§ 8 und 11 EKHG ist auch der (mitschuldige) schuldige Lenker. Auch für seine Ersatzansprüche gilt die Ausgleichsregel des § 11 EKHG.
RS0058287 Rechtssatz 19.12.1963Zivilrecht
Unter den "Beteiligten" im Sinne des § 11 Abs 1 EKHG ist auch der Lenker des Kraftfahrzeuges zu verstehen. Denn wenn auch im EKHG eine der Vorschrift des § 18 Abs 3 KraftVerkG entsprechende Bestimmung nicht ausdrücklich enthalten ist, besteht doch kein Grun …
RS0074669 Rechtssatz 14.09.1967Strafrecht
Für die Wahl der Geschwindigkeit ist nicht nur das eigene Abblendlicht, sondern auch das Licht aus anderen Lichtquellen von Bedeutung, doch ist, wenn andere Lichtquellen eine Rolle spielen, besondere Aufmerksamkeit erforderlich.
RS0074769 Rechtssatz 04.07.1961Zivilrecht; Strafrecht
Mit Abblendlicht darf nur eine solche Geschwindigkeit eingehalten werden, die ein Anhalten innerhalb der ausgeleuchteten Straße ermöglicht.
RS0105089 Rechtssatz 10.07.1996Zivilrecht
Der Tierhalter hat bei der Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres die objektiv erforderliche Sorgfalt einzuhalten. Er hat daher zu beweisen, dass er sich nicht rechtswidrig verhielt; misslingt ihm dieser Beweis, haftet er für sein rechtswidriges, wenn au …
RS0128161 Rechtssatz 28.06.2012Zivilrecht
§ 3 Z 3 EKHG betrifft nur das Verhältnis zwischen Lenker und Halter desselben Kraftfahrzeugs.