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Entscheidung 2 Ob 87/15f×

Entscheidung 2 Ob 87/15f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011224 Rechtssatz 08.02.1972Zivilrecht
Bei einem Doppelverkauf muss der Eintragungsgrundsatz dem Publizitätsprinzip insoweit weichen, dass der "außerbücherliche Erwerber" seine Rechte gegen den bücherlichen Einzelrechtsnachfolger des Veräußerers dann geltend machen kann, wenn dieser nicht im Ver …
RS0023657 Rechtssatz 18.12.1986Zivilrecht
Der Besitz bildet gleichsam ein Alarmsignal, das den Erwerber zu Nachforschungen verpflichtet; bei Beurteilung der Rechtswidrigkeit eines Eingriffes in ein fremdes Forderungsrecht kommt es nämlich auf den Besitz nicht als Institut des Sachenrechtes, sondern …
RS0025920 Rechtssatz 12.03.1987Zivilrecht
Auch eine nur schuldrechtliche Beziehung zwischen zwei Personen ist gegen Eingriffe Dritter grundsätzlich zu schützen; ein Dritter darf das Recht des Gläubigers auf obligationsgemäße Willensrichtung des Schuldners nicht beeinträchtigen.
RS0030523 Rechtssatz 21.11.1963Zivilrecht
Die Naturalherstellung muss nicht immer eine wirkliche "Zurückversetzung in den vorigen Stand" sein, sie kann auch in der Herstellung einer im wesentlichen gleichartigen Lage bestehen, die ohne das schadenbringende Verhalten des Schädigers nach dem natürlic …
RS0035436 Rechtssatz 11.12.1984Zivilrecht
Im Zwischenstreit über seine Zulassung ist der unterliegende Nebenintervenient kostenersatzpflichtig.
RS0083005 Rechtssatz 27.07.1995Zivilrecht
Verleitet der Dritte den Vertragspartner des Geschädigten zum Vertragsbruch oder handelt er in arglistiger Weise im Zusammenspiel mit dem Vertragspartner bewusst zum Nachteil des Geschädigten, so wird diesem bei der Doppelveräußerung oder Mehrfachveräußerun …
RS0113118 Rechtssatz 25.01.2000Zivilrecht
Während in den anderen Fällen eines absoluten Schutzes von Forderungsrechten (hier: des wohnungsbedürftigen Ehegatten) doloses Verhalten gefordert wird, genügt bei der Verletzung eines besitzverstärkten Forderungsrechts - aber entgegen der in der Entscheidu …