Rechtstracker.at
Entscheidung 3 Ob 116/17f×

Entscheidung 3 Ob 116/17f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0025173 Rechtssatz 31.08.1994Zivilrecht
§ 2 Abs 1 Satz 3 MRG regelt die Einzelrechtsnachfolge im Eigentum der vermieteten Sache und gilt auch beim Erwerb in der Zwangsversteigerung.
RS0069531 Rechtssatz 17.06.1986Zivilrecht
Die Nebenabreden der Einräumung der Befugnis zur gänzlichen Untervermietung und der Weitergabe des Mietobjektes sind nicht ungewöhnlich.
RS0069552 Rechtssatz 16.09.1985Zivilrecht
Der Begriff Nebenabrede ist nicht eng zu sehen; als Nebenabrede ist daher auch eine nachträgliche, nur durch Duldung stillschweigend zustandegekommene, mit dem vom Erwerber allein erkennbaren Wortlaut des schriftlichen Mietvertrages nicht übereinstimmende V …
RS0069562 Rechtssatz 17.06.1986Zivilrecht
Für die Beurteilung der Ungewöhnlichkeit des Inhalts einer Nebenabrede kommt es auch auf die Art des Mietgegenstandes und den Inhalt des konkreten Vertrages an. Ungewöhnlich ist eine Nebenabrede, wenn sie bei vergleichbaren Mietgegenständen und vergleichbar …
RS0069576 Rechtssatz 16.09.1985Zivilrecht
Ungewöhnlich ist eine Nebenabrede , die der typischen Interessensituation der Beteiligten nicht entspricht; die unentgeltliche Bereitstellung von Parkraum für einen Personenkraftwagen als Nebenleistung zu einem nur über eine Wohnung abgeschlossenen schriftl …
RS0109564 Rechtssatz 10.02.1998Zivilrecht
Aufgrund der in § 2 Abs 1 MRG normierten Bindung an den Mietvertrag samt Nebenabreden sogar ungewöhnlichen Inhalts, die er kannte oder kennen mußte, muß der Rechtsnachfolger des Vermieters im Rahmen des § 2 Abs 3 MRG auch für eine durch den übernommenen Mie …